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Nach BGH-Urteil: Banken und Sparkassen müssen mindestens 4,7 Milliarden Euro zurückzahlen - pro Kunde sind das 120 Euro

Im April hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine für Banken folgenschwere Entscheidung gefällt. Er verurteilte die Postbank, Bankgebühren, die das Kreditinstitut zu Unrecht erhoben hatte, zurückzuerstatten. Betroffen sind von diesem Urteil jedoch alle Banken, die seit Beginn des Jahres 2018 ihre Gebühren angehoben haben. Was das nunn für die Verbraucher bedeutet, erklärt der Girokonten-Experte Horst Biallo in einem Interview auf dem Verbraucherportal "biallo.de".

Insagesamt müssen demnach die Sparkassen und Banken ihren Kunden mindestens 4,7 Milliarden Euro erstatten. Etwa 98 Prozent der Banken seien von dem Urteil betroffen, sagt Biallo in dem Interview. Nur knapp 30 Geldhäuser hätten die Preise gleich gelassen, darunter ein paar Volks- und Raiffeisenbanken, während mehr als 1.200 Banken die Preise Gebühren deutlich erhöht hätten.

Die Kunden dürfte es freuen. Im Durchschnitt habe jeder einen Erstattungsanspruch von rund 120 Euro, schätzt der Girokonten-Experte. Etwa 50 Euro gibt es zudem für die Erhöhung der monatlichen Grundgebühr oder die Verteuerung der Girocard.

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Biallo nennt folgendes Beispiel: Die Commerzbank habe beleghafte Überweisungen und Bargeldein- sowie Auszahlungen um einen Euro angehoben. "Da kommt rasch was zusammen, je nach Anzahl der Verfügungen im Monat", sagt Biallo in dem Interview. Das könnten im Einzelfall 100 Euro und mehr im Jahr sein.

Bei anderen Kreditinstituten fällt die Erstattung sogar noch höher aus. Laut der Analyse des Vergleichsportals können Kunden der Volksbank Mainspitze bis zu 150 Euro zurückerhalten, bei der Kreissparkasse Ostalb sind sogar bis zu 225 Euro möglich.

Von sich aus werden die Banken allerdings nicht auf die Kunden zugehen, glaubt Biallo. Der Experte rät Verbrauchern, sich entweder selbst an die Banken zu wenden oder sich Hilfe von einem Anwalt zu suchen.

tel