Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 6 Stunden 38 Minuten
  • Nikkei 225

    38.121,54
    -338,54 (-0,88%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.143,75
    -1.995,57 (-3,21%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.388,83
    -35,27 (-2,48%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

BGH prüft Entschädigung für schlechteres Hotelzimmer

Ungewollt drei Tage in einem nicht ganz so sauberen Hotel und ein Zimmer ohne Meerblick - Traumurlaub sieht anders aus, finden Urlauber, die nun beim BGH auf Entschädigung pochen. Foto: Uli Deck/Illustration
Ungewollt drei Tage in einem nicht ganz so sauberen Hotel und ein Zimmer ohne Meerblick - Traumurlaub sieht anders aus, finden Urlauber, die nun beim BGH auf Entschädigung pochen. Foto: Uli Deck/Illustration

Ungewollt drei Tage in einem nicht ganz so sauberen Hotel und ein Zimmer ohne Meerblick - Traumurlaub sieht anders aus, finden Urlauber, die nun beim BGH auf Entschädigung pochen.

Karlsruhe (dpa) - Wieviel Geld bekommt ein Urlauber zurück, der sich in einem anderen Hotel wiederfindet als vom Veranstalter versprochen? Diese Frage beschäftigt an diesem Dienstag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (X ZR 111/16).

Im vorliegenden Fall waren die Kläger im türkischen Antalya vor gut zweineinhalb Jahren wegen Überbelegung für drei Tage in einem Hotel einquartiert worden mit einem Zimmer ohne den versprochenen Meeresblick - und mit schweren Hygienemängeln.

WERBUNG

Das Amtsgericht Düsseldorf fand eine Minderung des Reisepreises in Höhe von über 600 Euro angemessen, das Landgericht erhöhte noch um über 370 Euro. Mit ihren Revisionen pochen die Kläger aber auch auf eine Entschädigung in Höhe von mindestens 1250 Euro - wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (X ZR 111/16).

Der Reiseveranstalter will eine Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils.