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BGH prüft: Wie lange kann verkauftes Bauland zurückgefordert werden?

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Die Frage, für wie lange sich eine Gemeinde beim Verkauf von Bauland ein Wiederkaufsrecht sichern kann, beschäftigt am Freitag (9.00 Uhr) den Bundesgerichtshof. In dem Fall aus Niederbayern geht es um ein Grundstück von knapp 950 Quadratmetern, das 1994 an einen Privatmann verkauft wurde. Der Käufer hatte sich verpflichtet, binnen acht Jahren darauf ein Wohnhaus zu bauen, war dem aber nicht nachgekommen. Der Vertrag sieht für diesen Fall ein Recht der Gemeinde auf Rückübertragung vor. 2014 teilte sie dem Eigentümer mit, dass sie davon nun Gebrauch mache.

Das Oberlandesgericht München war der Ansicht, dass das nach so langer Zeit nicht mehr möglich ist. Im Vertrag ist dazu nichts geregelt. Laut Gesetz kann sich ein Wiederkaufsrecht bei Grundstücken maximal über 30 Jahre erstrecken. Die OLG-Richter hielten das in diesem Fall für unangemessen. Denn der Kläger habe beim Kauf nicht von einem Preisnachlass profitiert, und auch sonst seien keine Umstände erkennbar, die eine derart lange Bindung rechtfertigen könnten. Der BGH kann sein Urteil am Verhandlungstag oder später verkünden. (Az. V ZR 144/21)/sem/DP/jha