Werbung
Deutsche Märkte schließen in 44 Minuten
  • DAX

    17.747,24
    -90,16 (-0,51%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.925,82
    -10,75 (-0,22%)
     
  • Dow Jones 30

    37.990,47
    +215,09 (+0,57%)
     
  • Gold

    2.403,00
    +5,00 (+0,21%)
     
  • EUR/USD

    1,0678
    +0,0032 (+0,30%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.454,56
    +683,11 (+1,14%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.364,92
    +52,30 (+4,15%)
     
  • Öl (Brent)

    83,20
    +0,47 (+0,57%)
     
  • MDAX

    26.011,54
    -177,90 (-0,68%)
     
  • TecDAX

    3.187,00
    -23,84 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.934,60
    -97,77 (-0,70%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.879,90
    +2,85 (+0,04%)
     
  • CAC 40

    8.033,26
    +10,00 (+0,12%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.487,41
    -114,09 (-0,73%)
     

BGH prüft erneut Voraussetzung von Netzsperren

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Unter welchen Voraussetzungen kann von einem Internetprovider eine Netzsperre verlangt werden? Das prüft der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Donnerstag (ab 9.00 Uhr) anhand einer Klage von Wissenschaftsverlagen gegen die Telekom <DE0005557508> (Az. I ZR 111/21). Die Verlage aus Deutschland, den USA und Großbritannien beanspruchen eine Sperre von Internetseiten der Dienste "LibGen" und "Sci-Hub", weil dort Artikel und Bücher ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlicht wurden.

Das Oberlandesgericht München hat die Klage abgewiesen: Die Verlage hätten sich demnach zunächst an den in Schweden ansässigen Host-Provider der beiden Internetdienste wenden müssen. Host-Provider sind Internetanbieter, die ihre Server für die Inhalte anderer Nutzer bereitstellen.

Der BGH hatte zwar schon 2015 entschieden, dass die Telekom und andere Internet-Provider illegale Seiten im Web sperren müssen - das aber nur dann, wenn die Rechteinhaber alles unternommen haben, um gegen die Raubkopierer vorzugehen. Im Mittelpunkt steht jetzt die Frage, ob es zumutbar ist, zunächst den Host-Provider im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen. Wann der BGH sein Urteil spricht, ist noch nicht bekannt.