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BGH konkretisiert Rechtsprechung für Prämiensparer

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung zu Zinsnachzahlungen für Prämiensparer konkretisiert. Die höchsten deutschen Zivilrichter urteilten am Dienstag über eine weitere Musterklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Diese versucht, Ansprüche von Kunden gegen mehrere Sparkassen durchzusetzen. Viele Prämiensparverträge, die in den 1990er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden, enthielten eine unzulässige Klausel. Vor allem Sparkassen-Kunden könnten deshalb Tausende Euro an Zinsen entgangen sein, aber auch Volks- und Raiffeisenbanken sind betroffen.

Im nun vorliegenden Fall der Sparkasse Vogtland wurde die Sache an das OLG Dresden zurückverwiesen, das den für die genaue Berechnung der Ansprüche maßgeblichen Referenzzinssatz mit sachverständiger Hilfe festlegen soll (XI ZR 257/21). Dabei könne das Gericht auf ein bereits erstelltes Gutachten zurückgreifen.

Die Klage war weitgehend identisch mit einer im Oktober 2021 vom BGH entschiedenen Sache. Schon damals hatten die Richter Sparern Rückenwind für Nachforderungen gegeben. Dem BGH liegen zu den Komplex rund 20 Klagen vor.