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BGH klärt: Was gilt seit Reform für klagende Wohnungseigentümer?

KARLSRUHE (dpa-AFX) - In einem Nachbarschaftsstreit aus Mannheim befasst sich der Bundesgerichtshof am Freitag (9.00 Uhr) mit einem Problem, das durch die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes entstanden ist. Bisher durften auch einzelne Eigentümer Rechte der Gemeinschaft einklagen. Seit 1. Dezember 2020 kann nur noch die Eigentümergemeinschaft solche Ansprüche durchsetzen. Für den Übergang gibt es keine Regelungen. Deshalb ist unklar, was jetzt mit Klagen einzelner Eigentümer passieren soll, die noch vor der Reform erhoben wurden. Die Entscheidung liegt nun bei den obersten Zivilrichtern in Karlsruhe. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen.

Die Nachbarn in dem Fall streiten um vier Zypressen. Der Kläger will, dass sie gefällt werden, weil sie seiner Ansicht nach zu dicht an der Grundstücksgrenze stehen. In den Vorinstanzen war seine Klage erfolgreich. Aber jetzt steht seine Befugnis zur Prozessführung infrage. Der Mann bildet mit einer weiteren Person eine Eigentümergemeinschaft, hat aber allein geklagt. (Az. V ZR 299/19)/sem/DP/mis