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BGH klärt: Dürfen Vermieter dauerhaft Kabelgebühren umlegen?

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt am Donnerstag (9.00 Uhr), ob Vermieter dauerhaft Kabelgebühren auf ihre Mieter umlegen dürfen. Hintergrund ist das sogenannte Nebenkostenprivileg. Es bedeutet, dass in einem Mehrfamilienhaus die Gebühren für einen gemeinsamen Kabelanschluss über die Nebenkosten auf alle verteilt werden dürfen - solange der Mietvertrag läuft. Mieterinnen und Mieter müssen also für den Anschluss zahlen, auch wenn sie ihn gar nicht nutzen. Die Wettbewerbszentrale sieht Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil und meint, dass eine Kündigung nach 24 Monaten möglich sein muss.

Sie hat in einem Musterverfahren den Gelsenkirchener Immobilienkonzern Vivawest verklagt, der mehr als 120 000 Wohnungen vermietet. In den Vorinstanzen hatte die Klage keinen Erfolg. Ob es in Karlsruhe nach der Verhandlung schon ein Urteil gibt, ist offen.

Die Politik hat das Ende des vor Jahrzehnten eingeführten Nebenkostenprivilegs inzwischen besiegelt. Das Gesetz tritt zum 1. Dezember 2021 in Kraft, bis Ende Juni 2024 gibt es allerdings eine Übergangsfrist. Der BGH entscheidet den Fall nach der aktuell gültigen - also bisherigen - Rechtslage. (Az. I ZR 106/20)/sem/DP/mis