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BGH vor Fragen zu internationalen Schiedsverfahren bei Investitionen

KARLSRUHE (dpa-AFX) -Der Bundesgerichtshof (BGH) muss klären, ob EU-Staaten vor deutschen Gerichten gegen internationale Schiedsverfahren zu Investitionen im Energiebereich vorgehen können. Hierbei gibt es komplexe juristische Fragen, wie sich bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe zeigte. Auf der einen Seite steht das Ansinnen, Konflikte von einer unabhängigen Instanz lösen zu lassen. Auf der anderen Seite gibt es gesetzliche Regeln in Deutschland, etwa in der Zivilprozessordnung, und EU-Rechtssprechung. Wann der BGH ein Urteil spricht, war zunächst offen.

Der erste Zivilsenat verhandelte zu drei Fällen, in denen Deutschland beziehungsweise die Niederlande infolge geänderter Energiepolitik mit Energieunternehmen aus jeweils anderen EU-Ländern streiten. Die Firmen, darunter RWE DE0007037129 und Uniper DE000UNSE018, haben am Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten, das Konflikte zwischen Regierungen und ausländischen Investoren schlichten soll, Verfahren eingeleitet. Sie sehen sich um hohe Summen geschädigt, in einem Fall gar um einen einstelligen Milliardenbetrag. (Az. I ZB 43/22 u.a.)/kre/DP/mis