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BGH entscheidet: Müssen Mieter Kabelanschluss mitzahlen?

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Ob Mieter einen Kabelanschluss über die Nebenkosten der Wohnung mitbezahlen müssen, entscheidet der Bundesgerichtshof am Donnerstag (8.30 Uhr). Schon jetzt steht fest: Das Urteil wird nicht allzu lang relevant sein. Denn zum 1. Dezember 2021 tritt ein Gesetz in Kraft, nach dem Vermieter Kabelgebühren nicht mehr auf ihre Mieter umlegen dürfen. Bis Ende Juni 2024 gibt es zwar noch eine Übergangsfrist. Danach bekommen aber alle Mieter die Wahlfreiheit und das sogenannte Nebenkostenprivileg ist endgültig Geschichte. (Az. I ZR 106/20)

Die Wettbewerbszentrale ist allerdings der Meinung gewesen, dass die Praxis auch bislang schon gegen geltendes Recht verstößt. Wenn Mieter für einen Anschluss zahlen, den sie möglicherweise gar nicht nutzen oder nicht wollen, seien auch Anbieter alternativer Übertragungswege wie etwa Streamingdienste im Nachteil. Die Klägerin beruft sich auf einen Paragrafen im Telekommunikationsgesetz, wonach ein Vertrag "zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten" höchstens eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben darf. Außerdem müsse es möglich sein, einen Vertrag für höchstens zwölf Monate abzuschließen.

In den Vorinstanzen war die Wettbewerbszentrale gescheitert. Und in der mündlichen Verhandlung im Juli äußerten auch die Karlsruher Richterinnen und Richter Zweifel, ob sich diese Vorschrift auf einen Immobilienkonzern mit Mietwohnungen anwenden lässt. Für den beklagten Wohnungsanbieter Vivawest aus Gelsenkirchen, der mehr als 120 000 Wohnungen vermietet, ist gerade die baldige gesetzliche Abschaffung der Regelung ein Beleg dafür, dass bisher das Gegenteil gilt.