KARLSRUHE (dpa-AFX) -Der Bundesgerichtshof (BGH) will am Freitag (9.00 Uhr) seine Entscheidung in einem Rechtsstreit um Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern verkünden. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe Ende Juni hatte sich angedeutet, dass auf die Verkäufer strengere Vorgaben zukommen könnten. (Az. V ZR 77/22)
Konkret geht es um einen Fall aus Hannover, Kosten in Millionenhöhe für Sanierungen und die Übermittlung von Unterlagen in einem sogenannten digitalen Datenraum. Das Oberlandesgericht Celle hatte die Verantwortung vor allem bei der Käuferin gesehen, sich alle nötigen Informationen vor Vertragsabschluss zu besorgen.
Das hinterfragte der fünfte Zivilsenat am BGH jedoch. Die Vorsitzende Richterin sagte, zwar sei grundsätzlich jeder selbst verantwortlich, sich Informationen zu beschaffen. Details dazu seien aber zu prüfen. Zum Beispiel könnte es einen Unterschied machen, ob Unterlagen als Sachverständigengutachten gedacht sind, in denen man nach Mängeln sucht, oder an eine Bank gehen sollen zwecks Finanzierungsfragen. Womöglich muss das Gericht in Celle nochmal zu dem Fall verhandeln.