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Nach BGH-Begründung: So könnt ihr euch Konto-Gebühren von eurer Bank zurückholen

Die Erhöhung von Gebühren fürs Konto geht nun nicht mehr so einfach.
Die Erhöhung von Gebühren fürs Konto geht nun nicht mehr so einfach.

Wie oft wurden eure Kontogebühren in den letzten drei Jahren erhöht? Die Antwort auf diese Frage herauszufinden, könnte sich jetzt lohnen.

Denn laut dem Urteil des Bundesgerichtshofes ist die Art, wie Banken in der Vergangenheit Gebühren erhöht oder AGBs geändert haben, nicht zulässig. Die Geldinstitute haben ihre Kunden in der Regel nur über die bevorstehenden Änderungen informiert - wer diese nicht anerkennen wollte, musste aktiv widersprechen. Schweigen bedeutete in diesem Fall Zustimmung.

Das BGH-Urteil könnte nun für viele Verbraucher bedeuten, dass sie sich das Geld für Gebührenerhöhungen der letzten drei Jahre nachträglich von der Bank wieder erstatten lassen können. Das gilt rückwirkend bis zum 1. Januar 2018.

Gebühren der letzten Jahre richtig berechnen

Finanz-Expertin Josefine Lietzau vom Geldportal "Finanztip" erklärt, wie ihr das konkret anstellt.

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"Zuerst sollte man berechnen, was einem wirklich zusteht. Da das Urteil nicht nur die Kon­to­füh­rungs­ge­bühren betrifft, sondern auch sämtliche andere Kosten erfasst, lohnt sich der Blick in das Preis- und Leistungsverzeichnis (PLV)." Dieses muss vom Zeitpunkt der Kontoeröffnung stammen, damit man die geltenden Kosten sieht. Wenn zwischendurch das Kontomodell gewechselt wurde, sind die Gebühren des Kontos zum Wechselzeitpunkt gültig.

Lietzau: "Entweder kann die Bank das alte PLV zur Verfügung stellen oder man besorgt es sich selbst, zum Beispiel über Internet-Archive wie die Wayback Machine." Außerdem sei es wichtig zu wissen, wann die Gebühren sich geändert haben. "Hier kann sich der Blick ins Mail-Postfach lohnen, um die Nachricht zur Erhöhung zu finden. Oder man hat den Brief abgeheftet.", so Lietzau. Auch eine Google-Suche biete sich an, weil Medien ebenfalls über Preiserhöhungen berichten.

Im nächsten Schritt geht es ums Vergleichen der Preise. Die wichtigsten Punkte sind dabei die Kosten für die Kontoführung und die Karten.

"Wenn zum Beispiel das Konto bei der Kontoeröffnung noch kostenlos war und man zahlt seit Mai 2019 5,50 Euro im Monat, sind das bis zum Mai 2021 Gebühren in Höhe von 132 Euro. Kostete die Kreditkarte vorher 20 Euro und dann ab Mai 2019 jährlich 30 Euro, kann man noch 20 Euro hinzurechnen", rechnet Expertin Lietzau vor.

Beim Rechnen auch an die Zinsen denken

Auf diese Summe könne man dann noch die Zinsen hinzuschlagen. Lietzau: "Bei der Berechnung sollte man einen Zins nutzen, der 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegt – das ist der Verzugszins. Im April 2021 liegt der zum Beispiel bei 4,12 Prozent." Diesen sollte man auf den Tag genau berechnen, über folgende Formel: (Monate/12) x Zins x Summe/2. Lietzau: "In unserem Beispiel wäre das (24/12) x 4,12 % x ((132+20)/2) = 6,26. Für eine genauere Berechnung kann man auch einen Sparplanrechner nutzen. In unserem Beispiel wären das also 7 Euro. Insgesamt müsste die Bank also 159 Euro zurückzahlen." Allerdings könne man es sich natürlich auch einfacher machen und den Banken zumindest die Berechnung der Zinsen überlassen. Das müsse man dann im Schreiben aber auch eindeutig verlangen.

Auch bei Überweisungen und Lastschriften könne man die Differenz zwischen alten und neuen Preis zurückfordern. Allerdings müssten Verbraucher dann auch herausfinden, wie oft sie diese Dienste genutzt haben. Lietzau: "Das wird vermutlich zu kleinteilig und sich nicht lohnen."

Bei häufiger Erhöhung muss die Rechnung geteilt werden

Komplizierter werde es auch, wenn die Bank die Gebühren seit 2018 öfter geändert hat. Lietzau: "Dann muss man die Rechnung aufteilen, und zwar sowohl die Berechnung der Kosten, als auch die Zinsberechnung." Den aktuellen Preis für alle Monate kann man dann nicht nehmen, weil man ihn nicht bezahlt hat.

Wenn ihr alles berechnet habt, könnt ihr das Geld von eurer Bank zurückverlangen. Finanztip bietet dafür bereits ein Musterschreiben an.