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Bezahlt, aber nicht bestellt: Die dubiose Masche mit den Amazon-Paketen

Stellt euch vor ihr erhaltet ein Paket von Amazon. Euer Name ist korrekt, eure Adresse stimmt. In dem Paket: Waren, die ihr nicht bestellt habt. Anbei: die Bestätigung über die erfolgte Zahlung. Würdet ihr euch nicht auch wundern?

Diese dubiose Masche nennt sich "Brushing" und ist einer in München lebenden jungen Frau passiert. Das berichtete die Süddeutsche Zeitung. Die junge Dame erhielt ein Paket von dem weltweit agierenden Onlinehändler Amazon. Auf dem Lieferschein war eine Bestellerin aus Berlin angegeben. In ihrer Verwunderung über das Paket googelte sie Namen, Straße und Postleitzahl. Sie konnte keinen Treffer für den Namen erzielen und musste feststellen, dass auch die Straße und Hausnummer nicht übereinstimmten. Bereits wenige Tage später das gleiche Spiel: sie erhielt ein Amazon-Paket mit Autozubehör. Nichts davon hatte sie bestellt. Auch hier war ein Besteller aus München angeben, der die Rechnung bereits bezahlt haben soll. Auch bei ihm stimmte weder Adresse noch Name überein.

"Brushing" sei keine neue Masche, so die Verbraucherzentrale Bayern. Die Rechtsanwältin für Markt und Recht, Tanja Halm, hatte bereits öfter mit Brushing-Fällen zu tun. Doch wer und was steckt dahinter? Händler besorgen sich gültige Adressen von fremden Menschen und schicken an diese irgendwelche, meist kostengünstige, Artikel. Nur die Absenderadressen sind gefälscht. Nach der erfolgreichen Ankunft der Ware gilt der Kauf als verifiziert. „Käuferinnen und Käufer“, also diejenigen, die hinter dem gefälschten Käufer-Profil stecken, können anschließend eine Bewertung für den Shop hinterlassen. Online-Händler nutzen diese Masche, um das Image ihres Verkaufsunternehmens auszubessern, oder besser: aufzupolieren. Daher auch der englische Name "Brushing" (bürsten oder striegeln) für diese Methode.

Es ist leicht, an die Adressen von Brushing-Opfer zu kommen

Da kaum Schäden entstehen, gehen nur sehr wenige Beschwerden bei den Verbraucherzentralen ein, erklärte Halm. Nur seien einige über den Erhalt unbestellter Pakete verwundert und melden sich. Doch zurückgesendet werden muss die Ware nicht. Da stellt sich die Frage: Wie kommen die Händler an die Adressen? Tanja Halm erklärt, heutzutage sei es ein Leichtes, an die Adressen von Brushing-Opfer zu gelangen. Daten könnten bereits aus sozialen Netzwerken gefischt werden. „Das muss gar nicht betrügerisch sein“, so Halm. Auch Gewinnspiele würden oft dafür genutzt werden, um an Adressen zu kommen, erklärte die Rechtsanwältin.

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Abgewickelt werden die dubiosen Geschäfte meist über größere Handelsplattformen, wie beispielsweise über Amazons Marktplatz. Dort können Händlerinnen und Händler ihre Waren zum Verkauf stellen. Bei großen Marktplätzen, wie es bei Amazon der Fall ist, können sie darauf hoffen, mehr Aufmerksamkeit aufgrund des Bekanntheitsgrades zu erhalten. Auch bietet sich für sie die Möglichkeit, die eigenen Verkaufsaktivitäten zu steigern durch die zusätzliche Präsenz bei Amazon.

Amazon bestraft die Masche

Den Plattformenbetreibern missfallen solche Maschen. Sie können mitunter sehr rufschädigend sein. „Wir gehen jedem Hinweis von Kundinnen und Kunden nach, die unaufgefordert ein Paket erhalten haben, da dies gegen unsere Richtlinien verstößt“, gab ein Amazon-Sprecher an. Amazon beteuert, dass die unseriösen Internethändler die Adressen nicht von Amazon selbst hätten. Werden solche Fälle bekannt, so der Sprecher Amazons, würden diese Verkaufspartner unmittelbar gesperrt werden. Auch Tanja Halm rät, sich bei solchen Vorkommnissen direkt an den Plattformbetreiber zu wenden.

jk