Werbung
Deutsche Märkte schließen in 5 Stunden 18 Minuten
  • DAX

    17.732,52
    -104,88 (-0,59%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.921,56
    -15,01 (-0,30%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Gold

    2.395,10
    -2,90 (-0,12%)
     
  • EUR/USD

    1,0658
    +0,0011 (+0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.855,02
    +3.004,50 (+5,19%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.334,71
    +22,09 (+1,71%)
     
  • Öl (Brent)

    82,50
    -0,23 (-0,28%)
     
  • MDAX

    25.937,91
    -251,53 (-0,96%)
     
  • TecDAX

    3.191,12
    -19,72 (-0,61%)
     
  • SDAX

    13.889,11
    -143,26 (-1,02%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.839,34
    -37,71 (-0,48%)
     
  • CAC 40

    8.004,71
    -18,55 (-0,23%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     

Bewährungsstrafe für frühere Oberbürgermeisterin

Seit August verhandelt das Mannheimer Landgericht den Fall der früheren Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein. Sie und die damalige Kämmerin hatten Zinswetten abgeschlossen. Nun kam es zur Verurteilung.

Der Prozess gegen die frühere Pforzheimer Bürgermeisterin Christel Augenstein (FDP) und ihre damalige Kämmerin Susanne Weisaar endet für die Angeklagten am 18. Verhandlungstag mit einer Verurteilung. In seiner Urteilsbegründung erklärte Richter Andreas Lindenthal als Vorsitzender der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Mannheimer Landgerichts am Dienstag: „Wer böse ist, würde sagen: Sie haben gezockt.“ Augenstein und Weishaar wurde vorgeworfen, Gelder der Stadt durch den Einsatz von sogenannten Spread-Ladder-Swaps veruntreut zu haben. Bei den Geschäften wetteten Weishaar und Augenstein mit den Banken auf den Unterschied zwischen kurzfristigen und langfristigen Zinsen.

Der Prozess drehte sich vor allem um die Frage, ob diese Zinsderivate, die die damalige Kämmerin Weishaar zwischen 2004 und 2008 erst mit der Deutschen Bank, später mit JP Morgan abschloss, gegen das Spekulationsverbot für Kommunen verstoßen. Anklagevertreter Uwe Siegrist sah den Verstoß gegeben und warf Augenstein und Weishaar vor, ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Am Ende standen rund 57,5 Millionen Euro im Feuer.

Angesichts des hohen Betrags forderte Siegrist mehrjährige Haftstrafen für beide Frauen, die nicht zur Bewährung hätten ausgesetzt werden können: Zwei Jahre und vier Monate für Augenstein, zwei Jahre und sechs Monate für Weishaar.

Das Gericht wiederum bejahte die Frage des Verstoßes gegen das Spekulationsverbot ebenfalls und verurteilte Augenstein zu einer Strafe von einem Jahr und acht Monaten, Weishaar zu zwei Jahren Haft. Beide Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt und bleiben damit hinter der Forderung des Staatsanwaltschaft zurück.

WERBUNG

In der Urteilsbegründung hieß es dazu, die Angeklagten hätten sich im Verfahren kooperativ gezeigt und den Sachverhalt grundsätzlich nicht bestritten. „Das hast Ressourcen der Justiz geschont“, so Richter Lindenthal.

Während des Verfahrens beteuerten die beiden Angeklagten stets, von der Komplexität der abgeschlossenen Zinswetten überfordert gewesen zu sein. Trotzdem hätten sie lediglich das Beste für die Stadt gewollt. Das sah der Richter anders: „Dass es ein theoretisch unbegrenztes Verlustrisiko gab, haben Sie gewusst“, so Lindenthal zu den Angeklagten. „Ein solches Risiko mit dem Vertrauen der Bürger einzugehen, ist nicht vertretbar.“

In ihrem Schlusswort griff die frühere Kämmerin den Vorwurf der Staatsanwaltschaft auf, sie habe die späteren Geschäfte mit JP Morgan lediglich abgeschlossen, um die Verluste bei der Deutschen Bank zu verdecken: „Ich hatte zu jederzeit nur das Ziel, die Zinsausgaben der Stadt Pforzheim zu verringern.“ Als klar war, dass sie eine falsche Entscheidung getroffen hatte, habe sie der Oberbürgermeisterin ihre Kündigung angeboten.

Augenstein hingegen richtete ihr Schlusswort an den anonymen Hinweisgeber, der mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft den Fall erst ins Rollen brachte: „War die Anzeige aus Rache? Aus Lust an der Zerstörung? Oder aus Feigheit?“ Von Hunderten Kommunalvertretern sei sie die einzige, die wegen Zinsgeschäften vor Gericht stehe. Wie Weishaar erklärte auch Augenstein, sie habe mit dem Abschluss der Derivate vor allem die Zinslast der Stadt senken wollen. Dass es anders kam, habe daran gelegen, dass die Stadt Pforzheim „Opfer intransparenter Geschäfte von vertrauenswürdigen Banken“ geworden sei. Sie habe keinen Anlass gehabt, am Renommee von Deutscher Bank und JP Morgan zu zweifeln, wenngleich sie sich in dieser Einschätzung getäuscht habe.

Den Großteil der 57,5 Millionen Euro konnte die Stadt inzwischen in anderen Verfahren zurückerstreiten, weil Gerichte der Ansicht waren, dass die Banken die Stadtvertretung falsch beraten hatten. Doch auf Transaktionskosten und Gebühren in Höhe von 14,3 Millionen Euro blieben die Pforzheimer sitzen. Den Vorwurf der Untreue sah das Gericht für einen Teilbetrag von rund sieben Millionen Euro gegeben. Zu Beginn des Prozesses waren neben Weishaupt und Augenstein daher auch zwei Banker von JP Morgan wegen Beihilfe zur Untreue mitangeklagt worden. Doch das Gericht stellte die Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von je 125.000 Euro beziehungsweise 400.000 Euro Anfang Oktober ein.

Auch das Verfahren gegen Weishaupts früheren Stellvertreter wurde bereits im September eingestellt – der Stadtbedienstete, der heute noch als kommissarischer Kämmerer in Pforzheim arbeitet, zahlte eine Buße von 9.000 Euro. Damit gingen alle drei Männer ohne Vorstrafe aus dem Gerichtssaal. Pforzheims im Mai neugewählter Oberbürgermeister Peter Boch (CDU) erklärte gegenüber dem „Handelsblatt“: „Es ist gut, dass dieser Prozess nun ein Ende findet. Nun kann die Stadt wieder zur Ruhe kommen.“

Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft können allerdings gegen das Urteil in Berufung gehen. Die Rechtsanwälte der Angeklagten, Eddo Compart und Wolfgang Kubicki, haben das bereits angekündigt. Compart schätzt, dass der Fall in rund einem Jahr vor dem Bundesgerichtshof weiterverhandelt werden kann.

„Auch wenn die Angeklagten nicht ins Gefängnis müssen: Das Strafmaß fällt drakonisch hoch aus“, erklärt der Wirtschaftsstrafrechtsexperte Dr. Markus Rübenstahl. „Zu bedenken ist, dass eine Haftstrafe von über einem Jahr auch erhebliche beamtenrechtliche Nebenfolgen für die Angeklagten nach sich zieht.“ Ihnen drohe insbesondere der Verlust der Altersbezüge als Beamte. „Vor diesem Hintergrund sind derartig hohe Strafen in Verfahren gegen staatliche Beamte, bei denen es nicht um persönliche Bereicherung geht, eher selten.“