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Betrugssoftware von VW: Vertrauliches Gutachten des Kraftfahrtbundesamtes erschüttert Winterkorn-Anklage

Martin Winterkorn
Martin Winterkorn

Obwohl das Landgericht Braunschweig die Anklage gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn längst zugelassen hat, sind entscheidende Fragen im Dieselskandal noch völlig offen. So musste der zuständige Richter mehr als ein Jahr auf ein wichtiges Gutachten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) warten. Darin sollte die Behörde darlegen, welche Auswirkungen die Betrugssoftware von Volkswagen auf die Fahrzeugemissionen hatte. Die Erklärungsversuche in der Anklageschrift hatten dem Gericht offenbar nicht ausgereicht.

Wie Business Insider erfuhr, sind Teile des KBA-Gutachtens in den vergangenen Wochen beim Gericht eingetroffen. Allerdings scheinen die Erläuterungen der Experten nicht für mehr Klarheit zu sorgen – vielmehr erschüttern sie den Kern der Anklage gegen Winterkorn. Denn laut den Ausführungen der Bundesbehörde ist es nicht ausgeschlossen, dass VW-Fahrzeuge auch ohne den Einsatz der Betrugssoftware die damals geltenden Grenzwerte eingehalten hätten.

Unstrittig ist, dass Millionen VW-Dieselfahrzeuge lange Zeit auf dem Prüfstand sehr viel sauberer unterwegs waren als im Straßenbetrieb. Dagegen blieb offensichtlich ungeklärt, welchen Effekt das Ein- oder Ausschalten der umstrittenen Softwarefunktion in der Prüfsituation auf dem Rollenstand hat. Das KBA hält dazu nun fest, dass aufgrund der komplexen Funktion "keine genaue Aussage" getroffen werden könne, welchen Einfluss die "Akkustikfunktion" auf die Änderung der Stickoxide-Emissionen gehabt hat. Zwar gebe es eine "Tendenz", dass ohne die Software der Abgasausstoß auf dem Prüfstand höher gewesen wäre, dies "könnte" zum Nachweis herangezogen werden. Wirklich festlegen wollten sich die Beamten in dem Papier aber nicht.

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Dies ist erstaunlich, weil die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen Winterkorn mehrfach darauf abstellt, dass VW nur mit Hilfe der "Akkustikfunktion" in der Lage war, die gesetzlichen Anforderungen auf dem Rollenstand einzuhalten. Demnach habe die Funktion im Testmodus die Systeme so manipuliert, damit die Stickoxidemissionen "stets unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte" blieben. Die Kunden in Europa, so die Ankläger, seien mit der unzulässigen Software darüber getäuscht worden, dass die Abgasnormen eigentlich "nicht eingehalten wurden".

Die wackeligen Einschätzungen des KBA stützen diese Vorwürfe nicht. Offensichtlich wurden bislang aber auch keine umfangreichen Messungen durchgeführt, die an dieser Stelle hätten Klarheit schaffen können. Weder die Behörden noch VW haben solche Anstrengungen unternommen. Aus Unternehmenskreise erfuhr Business Insider, dass diese heikle Fragestellung frühzeitig im Raum gestanden habe. Nachdem sich die Konzernführung aber dafür entschieden hatte, die Vorwürfe der Behörden in Amerika und Deutschland widerstandslos zu akzeptieren, um weitere Risiken zu minimieren, sei eine tiefergehende und kostspielige Analyse nicht weiter erforderlich gewesen.

Die Folge: Gegen Bescheide des KBA, wonach VW-Fahrzeuge eine "unzulässige Abschaltvorrichtung" verwendet haben, wehrte sich der Konzern nicht. Dabei hätte VW den staatlichen Maßnahmen und damit anschließenden Schadensersatzforderungen durch entsprechende Messungen begegnen können. "Hierzu wäre der Vortrag (...) nötig gewesen, dass die Emissionsgrenzwerte auch mit abgeschalteter" Softwarefunktion eingehalten werden, heißt es in KBA-Akten. Denn laut Paragraf 5 der EU-Verordnung Nr. 715/2007 ist die Verwendung einer "Abschalteinrichtung" auch zulässig, wenn die Auswirkung auf die durchschnittlichen Auspuffemissionen während des Prüfverfahrens nicht wesentlich ist.

Wenn im September der erste Prozess in Braunschweig beginnt und die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen Winterkorn und Co. verließt, dürfte das KBA-Gutachten daher noch eine große Rolle spielen. Der fehlende Beleg für einen Grenzwertverstoß auf dem Prüfstand führt nämlich auch zu der Frage, welchen Schaden die Angeklagten zu verantworten haben. Ursprüngliche Berechnungen der Staatsanwaltschaft scheinen das Gericht nicht überzeugt zu haben. Wie Business Insider erfuhr, arbeitet das Landeskriminalamt in Niedersachsen derzeit an einer neuen Summe.