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Betriebsrentner warten bis Mitte 2020 auf Entlastung

Viele Betriebsrentner sollen ab Januar 2020 etwas mehr von der betrieblichen Altersvorsorge haben.
Viele Betriebsrentner sollen ab Januar 2020 etwas mehr von der betrieblichen Altersvorsorge haben.

Pflichtversicherte zahlen künftig nur noch auf einen Teil ihrer Betriebsrente Beiträge an die Krankenkasse - und auch nur, wenn die Rente eine Grenze übersteigt. Bei der Umsetzung hakt es aber.

Berlin (dpa/tmn) - Betriebsrentner werden ab Januar 2020 entlastet - mehr Geld kommt bei vielen aber erst im Laufe des Jahres an. Bislang gebe es technische und organisatorische Hindernisse, so der GKV-Spitzenverband. Zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge sollen jedoch später automatisch ausgezahlt werden.

Die Neuerung: Ab 2020 müssen Betriebsrentner nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie den Zusatzbeitrag zahlen, der über dem neuen Freibetrag von 159,25 Euro im Monat liegt. Dieser Freibetrag soll sich jährlich entsprechend der Lohnentwicklung verändern. Bisher zahlen Betroffene den Beitragssatz auf ihre komplette Betriebsrente, wenn die Rente über einer Freigrenze liegt.

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Prognose: Auszahlung erst ab Mitte 2020 verändert

Der GKV-Spitzenverband rechnet damit, dass die Änderungen sich ab Mitte 2020 bei der monatlichen Auszahlung der Betriebsrente niederschlagen werden. Wer mehrere Betriebsrenten bezieht, kann demnach erst im Laufe des zweiten Halbjahrs mit einer höheren Auszahlung rechnen. Denn erst müsse sichergestellt werden, dass der Freibetrag weder mehrfach noch unvollständig berücksichtigt wird.

Für beide Gruppen müsse zuerst das Meldeverfahren und Personalabrechnungsprogramme angepasst werden. Nach Angaben des Verbandes können die rund 46 000 beteiligten Zahlstellen und 105 Krankenkassen diese nach der Gesetzesänderung Mitte Dezember nicht pünktlich zum Januar 2020 anpassen.

Automatische Rückerstattung geplant

Auch wenn vorerst mehr berechnet wird: Betriebsrentner haben ab dem Jahreswechsel Anspruch auf die günstigere Regel. Voraussichtlich Anfang 2021 werden zu viel gezahlte Beiträge zur Krankenversicherung erstattet, so der GKV-Spitzenverband. Ein Antrag ist dafür nicht nötig.