Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.837,40
    +67,38 (+0,38%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.936,57
    +22,44 (+0,46%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,81
    +233,50 (+0,62%)
     
  • Gold

    2.398,00
    +9,60 (+0,40%)
     
  • EUR/USD

    1,0663
    -0,0011 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.578,05
    +2.946,56 (+5,20%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,61
    -0,08 (-0,10%)
     
  • MDAX

    26.189,44
    +262,70 (+1,01%)
     
  • TecDAX

    3.210,84
    -46,22 (-1,42%)
     
  • SDAX

    14.032,37
    +34,02 (+0,24%)
     
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • FTSE 100

    7.877,05
    +29,06 (+0,37%)
     
  • CAC 40

    8.023,26
    +41,75 (+0,52%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.752,50
    +69,13 (+0,44%)
     

Die besten Steuertipps für Angestellte

Eine gute Steuererklärung kann viel Geld wert sein. Wie Angestellte mehr für sich herausholen, lesen Sie im ersten Teil unserer großen Steuerserie.

Auch Angestellte könnten mit ihrer Steuererklärung oft viel Geld zurückbekommen. Denn nur einen Pauschbetrag von 1000 Euro an beruflichen Ausgaben berücksichtigt der Arbeitgeber schon laufend beim Lohnsteuerabzug. Wer beruflich mehr ausgegeben hat, der kann das Finanzamt daran beteiligen. Jeder Euro oberhalb der Schwelle bringt bis zu 0,44 Euro Erstattung.

Die Summe von 1000 Euro mag hoch erscheinen. Vielfach wird sie aber schnell überschritten, etwa mit den täglichen Fahrten zur Arbeit. Dafür dürfen Angestellte 0,30 Euro je Kilometer ansetzen. Wer Vollzeit arbeitet, der überspringt oft schon mit etwa 16 Kilometern Entfernung zur Arbeit die 1000-Euro-Schwelle. Allerdings zählt meist nur die einfache Strecke, Hin- und Rückfahrt also nicht separat. Gilt der Arbeitsort aber nicht als „erste Tätigkeitsstätte“, etwa bei Dienstreisen, dann dürfen Fahrtkosten doch für jeden einzelnen, gefahrenen Kilometer abgesetzt werden, sofern der Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet hat.

Dienstreisen und – noch stärker – längere berufliche Auswärtseinsätze, etwa bei doppelter Haushaltsführung, bieten besonders großes Steuersparpotenzial. So können Angestellte dann zum Beispiel Verpflegungskosten in der Steuererklärung eintragen. Im Inland werden bei 24 Stunden Abwesenheit am Tag jeweils 24 Euro berücksichtigt. Seit Jahresanfang sind es sogar 28 Euro, was für die Steuererklärung des Jahres 2019 aber noch nicht greift.

WERBUNG

Eigentlich wird die Pauschale für Verpflegungskosten maximal drei Monate lang gewährt. Angestellte können aber erreichen, dass diese auch länger berücksichtigt wird. Wie das geht, erfahren Sie am Sonntag, 8. März, im ersten Teil unserer großen Serie mit Tipps für die Steuererklärung 2019 im Newsletter „Recht & Steuern“. Dort lesen Sie zum Beispiel auch, wie sich die Steuerregeln bei doppelter Haushaltsführung geändert haben, wie Sie Kosten eines Homeoffices absetzen und wann Sie das Finanzamt an Umzugskosten beteiligen können.

Natürlich sind die beruflichen Ausgaben nur ein steuerlich wichtiges Thema. Die Serie im Newsletter gibt Ihnen deshalb Tipps für unterschiedliche Lebenssituationen und Bereiche: Nach den Angestellten in Teil 1 kommen Paare, Familien und Studenten (Teil 2), Rentner und Pensionäre (Teil 3), Mieter und Vermieter (Teil 4), Anleger (Teil 5), Versicherte (Teil 6) und zum Schluss allgemeine Tipps für alle Steuerzahler (Teil 7).

Jede Woche bekommen Sie geldwerte Hinweise, auch zu Änderungen, Grundsatzurteilen und laufenden Gerichtsverfahren, auf die Sie sich berufen können.

Wenn Sie bei der Steuer nichts verschenken wollen, sollten Sie keinen Teil der Serie verpassen. Woche für Woche bringt der Newsletter Sie auf den neuesten Stand, konsequent verbraucherorientiert, garantiert ohne Fachchinesisch. Die Themen Recht und Steuern sind ein weites Feld. Wir wollen Sie hindurchführen, mit einem klaren Ziel: Finanziell mehr für Sie herauszuholen. Wissen, das sich auszahlt! Komplexe Themen einfach erklärt. Mit Fokus auf die konkrete Umsetzung: Was heißt das ganz praktisch? Was lässt sich da machen?

Vier Wochen können Sie den Newsletter kostenlos testen. Im Anschluss kostet er 7,90 Euro monatlich. Eine Investition, die Sie schnell wieder reinholen, wenn auch nur ein Tipp für Sie umsetzbar ist. Und es werden mehr sein – da sind wir sicher.