Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.973,45
    +198,07 (+0,52%)
     
  • Gold

    2.409,30
    +11,30 (+0,47%)
     
  • EUR/USD

    1,0656
    +0,0010 (+0,10%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.484,88
    +1.426,54 (+2,42%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.383,48
    +70,86 (+5,40%)
     
  • Öl (Brent)

    83,27
    +0,54 (+0,65%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.344,72
    -256,78 (-1,65%)
     

Beschäftigte sollen noch bis Juni Kurzarbeitergeld bekommen — doch die Dehoga-Chefin kritisiert Arbeitsminister Heil

Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin, des Deutschen Hotel-und Gaststättenverbands. (DEHOGA)
Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin, des Deutschen Hotel-und Gaststättenverbands. (DEHOGA)

Nach Plänen des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) sollen Betriebe noch bis Ende Juni unter erleichterten Bedingungen Kurzarbeitergeld beantragen können. Die pandemiebedingten Sonderregelungen sollen um drei Monate bis zum 30. Juni verlängert werden, wie aus einem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für die Koalitionsfraktionen hervorgeht. Der Entwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Zuvor hatte Heil die Änderungen bereits in einem Interview mit dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) angekündigt und mit der nach wie vor angespannten Pandemielage begründet. "Wir haben mit der Kurzarbeit Millionen Arbeitsplätze durch die Pandemie gerettet. Corona wirkt sich aber weiterhin negativ aus", sagte Heil.

Regulär würden die Regeln zur Kurzarbeit, die aktuell gelten, zum 31. März auslaufen. Mit den neuen Regeln soll die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds von 24 auf bis zu 28 Monate gestreckt werden, sofern mindestens zehn Prozent der Beschäftigen eines Unternehmens von Arbeits­ausfall betroffen sind. "Ohne die Möglichkeit, weiter Kurzarbeitergeld zu beziehen, wäre ab März 2022 bei den bereits länger kurzarbeitenden Betrieben verstärkt mit Entlassungen zu rechnen", heißt es zur Begründung in dem Entwurf.

Dehoga-Geschäftsführerin Ingrid Hartges kritisiert

In­grid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga), begrüßt die Verlängerung der Kurzarbeiter-Regeln: "Die Maßnahmen werden erheblich zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen beitragen", sagt sie zu Business Insider. Seit November 2021 hatte sich der Verband dafür eingesetzt.

WERBUNG

Doch ein Kritikpunkt im Gesetzentwurf bleibt: "Mit großer Sorge sehen wir als hauptbetroffene Branche, dass die Sozialversicherungsbeiträge ab dem 31. März nicht mehr erstattet werden", sagt sie zu Business Insider. Seit Januar waren diese bereits nur noch zu 50 Prozent von den Arbeitgebern erstattet worden. "Es wäre wichtig, rückwirkend zum 1. Januar die 100 Prozent-Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wieder vorzunehmen", fordert Hartges.

Dabei fürchtet die Dehoga-Chefin vor allem, dass Unternehmen ohne finanziellen Zuschuss zu den Beiträgen pleite gehen: „ Nicht wenige Unternehmen hatten seit November und Dezember bis zu 70 Prozent Umsatzrückgang gegenüber 2019. Sie mussten seit Pandemiebeginn bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld beantragen, weil sie in größter Not sind. Ohne die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge können einige von ihnen nicht mehr lange durchhalten", sagt sie Business Insider.

mit Material der dpa