Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    37.552,16
    +113,55 (+0,30%)
     
  • Dow Jones 30

    38.486,49
    +246,51 (+0,64%)
     
  • Bitcoin EUR

    62.250,50
    +337,82 (+0,55%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.434,87
    +20,11 (+1,42%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.708,55
    +257,25 (+1,66%)
     
  • S&P 500

    5.069,71
    +59,11 (+1,18%)
     

Beschäftigungsanreize: London weitet kostenlose Kinderbetreuung aus

LONDON (dpa-AFX) -Mit Anreizen wie einem Ausbau der kostenlosen Kinderbetreuung und höheren Rentenfreibeträgen will die britische Regierung die Beschäftigung ankurbeln. Finanzminister Jeremy Hunt kündigte am Mittwoch im Parlament an, dass künftig auch für Ein- und Zweijährige und damit für alle unter Fünfjährigen ein wöchentlicher Anspruch auf bis zu 30 Stunden kostenlose Betreuung besteht.

Dies gelte, sobald der Mutterschutz ende und wenn die Erwachsenen im Haushalt jede Woche mindestens 16 Stunden arbeiten, sagte Hunt in London. Die Betreuungskosten würden um fast 60 Prozent sinken. Eine Familie mit einem zweijährigen Kind spare damit im Durchschnitt 6500 Pfund (7450 Euro) pro Jahr.

Der Chef der Denkfabrik Institute for Fiscal Studies, Paul Johnson, lobte den Schritt als "wirklich große Erweiterung des Sozialstaats". Die hohen Betreuungskosten für Kleinkinder in Großbritannien gelten bisher als enormes Hindernis für viele Arbeitnehmer, bald nach der Geburt ihrer Kinder in ihre Jobs zurückzukehren.

Hunt schafft zudem die Obergrenze für den Rentenfreibetrag in Höhe von einer Million Pfund ab. Damit sollen etwa Ärzte motiviert werden, länger zu arbeiten und nicht aus steuerlichen Gründen frühzeitig in Rente zu gehen oder Überstunden abzulehnen. Neue Ausbildungsprogramme sollen gezielt über 50-Jährige fit für Branchen mit Fachkräftemangel machen. Zwar liegt die Arbeitslosigkeit auf einem historischen Tief. Unternehmen beklagen aber, dass die Zahl der "wirtschaftlich inaktiven" Briten im erwerbsfähigen Alter im Vergleich zum Vor-Corona-Niveau um gut 500 000 gestiegen ist.