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Berufliche Weiterbildung wird stärker gefördert

Das frühere Meister-Bafög wird zum Aufstiegs-Bafög. Damit soll die Weiterbildung von Fachkräften höher bezuschusst werden.
Das frühere Meister-Bafög wird zum Aufstiegs-Bafög. Damit soll die Weiterbildung von Fachkräften höher bezuschusst werden.

Sich neben dem Job weiterzubilden, ist nicht nur eine zeitliche Herausforderung. Auch die Kosten für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind für viele schwer zu stemmen. Der Staat will nun höhere Zuschüsse zahlen.

Berlin (dpa) - Nebenberufliche Weiterbildungen und Weiterbildungen in Vollzeit werden ab dem Sommer vom Staat finanziell stärker gefördert. Der Bundestag hat eine Reform des sogenannten Aufstiegs-Bafögs - das frühere Meister-Bafög - beschlossen.

Wer sich zum Meister oder Fachwirt weiterbildet oder in sozialen Berufen beispielsweise eine Fortbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher macht, soll künftig höhere Zuschüsse für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten.

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Deutlich mehr finanzielle Unterstützung bei den Lebenshaltungskosten soll es außerdem für Menschen geben, die eine Weiterbildung in Vollzeit machen und während dieser Zeit kein Geld verdienen - die Förderung ist abhängig von den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen.

Die Reform sieht zudem vor, dass das Aufstiegs-Bafög künftig für bis zu drei Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden kann. Bisher war das beschränkt auf eine Fortbildung. Der Weiterbildungsweg kann demnach künftig beispielsweise so aussehen: Vom Gesellen zum Servicetechniker, vom Servicetechniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt im Handwerk. Das entspreche dem Master im akademischen Bereich. So werde die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung umgesetzt, erklärten die Bildungs- und Forschungspolitiker der Unionsfraktion, Albert Rupprecht (CSU) und Stephan Albani (CDU).

Laut Gesetzentwurf wird mit jährlichen Mehrkosten von rund 310 Millionen Euro gerechnet. Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums wurden 2018 rund 167.000 Menschen mit Aufstiegs-BaföG gefördert. Die Reform muss noch durch den Bundesrat. Am 1. August sollen die Neuregelungen in Kraft treten.