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Berliner Testament: Den Partner richtig absichern

Wer bekommt nach dem Tode was? Diese Frage regeln Paare oft mit einem Berliner Testament. Doch das birgt Tücken.
Wer bekommt nach dem Tode was? Diese Frage regeln Paare oft mit einem Berliner Testament. Doch das birgt Tücken.

Paare sichern sich oft mit einem Berliner Testament gegenseitig ab. Der Vorteil: Diese Regelung ist klar und einfach. Der Nachteil: Das Finanzamt bekommt oft mehr, als es müsste.

Berlin (dpa/tmn) - Geht es um die Regelung des Erbes, setzen viele auf ein Testament. Damit haben es die Erblasser in der Hand, wie ihr Vermögen nach ihrem Tod verteilt werden soll.

«Von Eheleuten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern, die ein Testament errichten, entscheiden sich rund zwei Drittel für das sogenannte Berliner Testament», erklärt Holger Siebert, Fachanwalt für Erbrecht.

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Was ist ein Berliner Testament eigentlich?

Mit diesem Testament regeln Paare ihren Nachlass gemeinsam. Sie setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Erst wenn beide Partner gestorben sind, erhalten die Kinder oder andere festgelegte Erben das Familienvermögen.

Wie muss ein solches Dokument aussehen?

Ein Berliner Testament aufzusetzen, ist denkbar einfach. Der Text könnte laut der Stiftung Warentest so aussehen: «Wir, die Eheleute X und Y, setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Die Erben des Längstlebenden sind unsere Kinder A, B, C zu gleichen Teilen.»

Diesen Text schreibt ein Partner eigenhändig vom ersten bis zum letzten Wort und unterschreibt das Dokument am Ende. Der andere Partner muss nur noch unterschreiben. Alternativ kann ein solches gemeinschaftliches Testament auch notariell beurkundet werden.

Was bedeutet ein Berliner Testament für die Kinder?

Mit dieser Regelung sind die eigenen Kinder beim Erbe zunächst außen vor. Direkt nach dem Tod eines Elternteils könnten sie nur ihren Pflichtteil geltend machen. «Das kann aber oft mit einer Pflichtteilsstrafklausel verhindert werden», erklärt Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht. Dann bekommen Kinder, die nach dem Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil fordern, auch nach dem Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil.

Ist das Berliner Testament unwiderruflich?

«Solange beide Ehegatten noch leben, kann in einem solchen Testament alles einseitig widerrufen werden», sagt Fachanwalt Siebert. «Das funktioniert sogar bei wechselbezüglichen Verfügungen.» Der Widerruf muss nur durch notariell beurkundete Erklärung dem anderen Ehegatten zugestellt werden. Wer einen höheren Bindungsgrad seines Testaments ohne Widerrufsmöglichkeit will, kann einen Erbvertrages abschließen. «Dieser kann nur gemeinschaftlich wieder aufgehoben werden.»

Der überlebende Ehepartner kann das Testament in bestimmten Fällen sogar nach dem Tod des ersten Ehegatten rückwirkend anfechten. Möglich ist das, wenn auf einmal ein Pflichtteilsberechtigter da ist, der im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments noch nicht vorhanden war. Etwa, wenn der überlebende Ehepartner nach dem Tod des Ehegatten wieder heiratet. «Will man eine solche Anfechtung verhindern, muss das Anfechtungsrecht im Testament ausgeschlossen werden.»

Wie sieht es beim Berliner Testament mit der Erbschaftsteuer aus?

So einfach sich ein Berliner Testament aufsetzen lässt, so kompliziert ist es bei der Steuer. «Die steuerlichen Freibeträge in der Familie werden verschenkt», sagt Steiner. Bis das Vermögen der Eltern zu den Kindern gelangt, wird es zudem zweimal versteuert.

Ein Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat ein Vermögen von drei Millionen Euro, das dem Mann gehört. Beim Berliner Testament hat der Ehepartner nach dem Tod des Partners einen Freibetrag von 500 000 Euro. «2,5 Millionen Euro müssen also mit 19 Prozent versteuert werden», so Steiner. «Das entspricht etwa 500 000 Euro Steuern, die hier fällig werden.»

Erben nach dem Tod des zweiten Elternteils die beiden Kinder die restlichen 2,5 Millionen Euro, haben sie einen Freibetrag von je 400 000 Euro. «1,7 Millionen müssten also noch mit 19 Prozent versteuert werden», erklärt Steiner. Das wären noch einmal 300 000 Euro. «Bei geschickter Gestaltung hätten in diesem Beispiel insgesamt 1,6 Millionen Euro an Freibeträgen genutzt werden können.»