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Karlsruhe kippt Mietendeckel - hält Berlin für unzuständig

(Bloomberg) -- Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Berliner Mietendeckel gekippt. Dem Land Berlin fehle für die Regelungen, mit denen steigende Mieten in der Hauptstadt bekämpft werden sollten, die Gesetzgebungskompetenz.

Berlin könne für die Miethöhe in frei finanziertem Wohnraum keine eigenen Gesetze mehr erlassen, weil der Bund die Materie bereits umfassend geregelt habe, so die Karlsruher Richter in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Spätestens mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz 2001 habe der Bund die zulässigen Mieten für ungebundenen Wohnraum abschließend geregelt.

Aktien von Vermietern schossen am Donnerstag in die Höhe, nachdem sie bereits am Mittwoch gestiegen waren. Deutsche Wohnen AG legten um bis zu 6,8% zu und erreichten damit den höchsten untertägigen Wert seit November. Adler Group SA stiegen um bis zu 7,6%.

Die aggressiven Bemühungen der Hauptstadt, die rasanten Mietsteigerungen einzudämmen, haben auch international Interesse geweckt, etwa in Metropolen wie Amsterdam oder New York. Einige deutsche Städte wollten zunächst das Karlsruher Urteil abwarten, manche befürchten, ein Mietendeckel behindere den Wohnungsneubau. Befürworter der Regelung fordern nach dem Karlsruher Spruch nun eine bundesweite Regelung, womit die Wohnungsnot im Herbst ein Wahlkampfthema werden dürfte.

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Der Berliner Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel bedauerte das Urteil. “Der soziale Friede ist durch steigende Mieten und die damit verbundene Verdrängung in Gefahr. Es ist die zentrale Aufgabe von Politik, dem nicht tatenlos zuzusehen”, sagte er in einer Mitteilung. Nun sei es Sache des Bundes, gesetzliche Maßnahmen zu treffen oder diese Kompetenz den Ländern zu übertragen. Ein Bundesgesetz forderte auch der Deutsche Mieterbund, der die Karlsruher Entscheidung “bitter” für Berliner Mieter nannte.

Gegen den Mietendeckel hatten Abgeordnete von CDU/CSU und FDP vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Amts- und das Landgericht Berlin hatten ebenfalls Karlsruhe um eine Entscheidung gebeten. Auch Vermieter haben Verfassungsbeschwerden eingereicht, über ihre Fälle entschied das Gericht am Donnerstag noch nicht.

Die Vonovia SE, der größte deutsche Wohnungsanbieter, der selbst in Berlin weniger vertreten ist, sagte, man werde darauf verzichten, Mietzahlungen in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro nachzufordern. Das Unternehmen rief dazu auf, die “angespannte Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen”.

Ökonomen sind sich uneinig, wie solche Mietzinsbremsen wirken. Laut einer Studie, die das Kieler Ifo-Institut im Februar veröffentlichte, sind die Mieten in Berlin gesunken, doch gleichzeitig kamen weniger neue Wohnungen auf den Markt.

In diese Kerbe hieb auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), der auch für den Wohnungsbau zuständig ist. Der Mietendeckel sei “der völlig falsche Weg.” Aus der Wohnmisere hinausführen könne nur mehr Neubau.

Die Aktenzeichen sind: BVerfG, 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20, 2 BvL 5/20.

Überschrift des Artikels im Original:Berlin’s Rent Freeze Toppled by Germany’s Constitutional Court

(Neu: Reaktionen von Bundesregierung und Vermietungsunternehmen)

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