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Berliner Mietendeckel: Bundesverfassungsgericht kippt umstrittenes Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nach Informationen von Business Insider entschieden: Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hält das Gesetz für mit dem Grundgesetz unvereinbar und hat es deshalb für nichtig erklärt.

Die Begründung: Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fallen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit. Die Länder seien nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht hat. Doch genau das habe der Bundesgesetzgeber mit dem Mietpreisrecht in den Paragrafen 556 bis 561 BGB abschließend geregelt. Aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts sei für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum. Da der Mietendeckel im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regele sei er insgesamt nichtig.

Das rot-rot-grün regierte Land Berlin war im vergangenen Jahr vorgeprescht, um den zuletzt starken Anstieg der Mieten in der Hauptstadt zu bremsen. Der Berliner Mietendeckel ist bislang bundesweit einzigartig. Das Gesetz war stets heftig umstritten. Immobilienkonzerne und Vermieterverbände zweifelten an dessen Rechtmäßigkeit und Sinn.

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Der Mietendeckel hatte in Berlin folgende Wirkung: Seit dem 23. Februar 2020 sind die Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wiedervermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Zum 23. November 2020 griff die zweite Stufe: Mieten, die mehr als 20 Prozent über den Obergrenzen liegen, sind nun gesetzlich verboten. Die Regelung ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden.

Im Mai 2020 hatten Bundestagsabgeordnete von FDP und CDU/CSU beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Normenkontrollantrag eingereicht. Die insgesamt 284 Abgeordneten meinen, dass das Land Berlin seine Befugnisse überschritten hat - Mietrecht sei Sache des Bundesgesetzgebers. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat diese Sicht nun bestätigt.

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