Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.837,40
    +67,38 (+0,38%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.936,57
    +22,44 (+0,46%)
     
  • Dow Jones 30

    37.978,05
    +224,74 (+0,60%)
     
  • Gold

    2.397,20
    +8,80 (+0,37%)
     
  • EUR/USD

    1,0660
    -0,0015 (-0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.745,25
    +2.857,29 (+5,02%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,73
    +0,04 (+0,05%)
     
  • MDAX

    26.189,44
    +262,70 (+1,01%)
     
  • TecDAX

    3.210,84
    -46,22 (-1,42%)
     
  • SDAX

    14.033,61
    +35,26 (+0,25%)
     
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • FTSE 100

    7.877,05
    +29,06 (+0,37%)
     
  • CAC 40

    8.023,26
    +41,75 (+0,52%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.746,26
    +62,89 (+0,40%)
     

Berlin: CDU und FDP reichen Verfassungsklage gegen Mietendeckel ein

BERLIN (dpa-AFX) - Der Mietendeckel in Berlin wird zum Fall für das Landesverfassungsgericht. Die Fraktionen von CDU und FDP im Abgeordnetenhaus kündigten am Mittwoch an, ihre schon seit längerem in Aussicht gestellte Normenkontrollklage am kommenden Montag (25. Mai) einzureichen. Auch das Bundesverfassungsgericht überprüft das bundesweit einmalige Gesetz, das den zuletzt stetigen Anstieg der Mieten in Berlin bremsen soll. FDP und CDU/CSU im Bundestag hatten ihre Verfassungsklage am 6. Mai auf den Weg gebracht. Sie gehen davon aus, dass der Deckel nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Seit 23. Februar sind Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Der Mietendeckel ist auf fünf Jahre befristet. Ausgenommen sind unter anderem Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden. Ab 23. November sollen Mieter überhöhte Bestandsmieten senken können.