Bericht: Wahlrechtskommission empfiehlt elektronische Abstimmungen im Bundestag

Die bisher mit Stimmkarten vorgenommenen Abstimmungen im Bundestag könnten bald in elektronischer Form erfolgen. Das empfiehlt die Wahlrechtskommission des Bundestags.
Die bisher mit Stimmkarten vorgenommenen Abstimmungen im Bundestag könnten bald in elektronischer Form erfolgen. Das empfiehlt die Wahlrechtskommission des Bundestags.

Die bisher mit Stimmkarten vorgenommenen Abstimmungen im Bundestag könnten bald in elektronischer Form erfolgen. Die Wahlrechtskommission des Bundestags empfiehlt, "elektronische Abstimmungen einzuführen, soweit dies die Arbeit des Parlamentes nicht beeinträchtigt, die Natur des Deutschen Bundestages als Arbeitsparlament nicht untergräbt und eine Verbesserung der Arbeitsabläufe bringt", zitierten die RND-Zeitungen aus dem Abschlussbericht der Kommission, der am Freitag Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) übergeben werden soll.

Die Abstimmungen sollten allerdings auch in elektronischer Form "weiterhin ausschließlich im Plenarsaal stattfinden". In der Debatte innerhalb der Kommission sei darauf verwiesen worden, dass das Grundgesetz davon ausgehe, "dass die Entscheidungsfindung der Abgeordneten des Bundestages grundsätzlich in körperlicher Präsenz erfolge". Zur "Aura" des Bundestags gehöre es, dass "Abgeordneten zusammenfänden, miteinander kommunizierten und politische Auseinandersetzungen austrügen", zitierte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) weiter aus dem Papier.

Die Wahlrechtskommission befasste sich zudem mit der Frage einer Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre, außerdem mit der Absenkung des Wahlalter von 18 auf 16 Jahre sowie der Erhöhung des Frauenanteils im Bundestag.

cha/pe