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Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer berechnen

Aufgrund des Coronavirus müssen viele Unternehmen Kosten sparen und schicken ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit. Welche gesetzlichen Regelungen es zur Kurzarbeit gibt und wie viel Kurzarbeitergeld der Arbeitnehmer erhält.

Eine Frau füllt ein Antragsformular für Kurzarbeitergeld aus. Foto: dpa
Eine Frau füllt ein Antragsformular für Kurzarbeitergeld aus. Foto: dpa

Die Coronakrise macht vielen Unternehmen zu schaffen: Kurzfristige Betriebsschließungen und Quarantänen führen dazu, dass Kosten eingespart werden müssen. Die attraktivste Möglichkeit der Kosteneinsparung ist dabei die Arbeitszeitkürzung. Aber wie wird Kurzarbeit gesetzlich geregelt und wie viel Geld steht dem Arbeitnehmer in Kurzarbeit zu. Der Überblick:

Kurzarbeitergeld berechnen

Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie ihr Nettogehalt im Falle einer Kurzarbeit berechnen. Der Rechner bezieht sich auf die ersten drei Monate der Kurzarbeit. In Kürze folgt ein neuer Rechner für das Kurzarbeitergeld ab dem dritten Monat, der die kürzlich erfolgten Anpassungen der Bundesregierung beinhaltet.

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Das Kurzarbeitergeld während Corona

Aufgrund der Coronakrise hat die Regierung verschiedene Änderungen zum Thema Kurzarbeit vorgenommen. Eine dieser Änderungen betrifft die Höhe des Kurzarbeitergeldes. Die Koalitionsspitzen wollen nun das Kurzarbeitergeld anheben. Dies soll gestaffelt geschehen. Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Haushalte mit Kindern und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent beziehungsweise 87 Prozent für Haushalte mit Kindern steigen. Dies gilt längstens bis Ende 2020. Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienst-Möglichkeiten erweitert.

Was ist Kurzarbeit?

Die sogenannte Kurzarbeit ist, wie es der Name bereits vermuten lässt, eine Kürzung der regulären Arbeitszeiten aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses wie beispielsweise die aktuelle Coronakrise oder vorübergehend negativer wirtschaftlicher Entwicklung in einem Betrieb. Von der Arbeitszeitkürzung können alle Arbeitnehmer oder nur ein Teil der Belegschaft betroffen sein. Wer in Kurzarbeit ist, arbeitet während dieser Zeit entweder weniger oder eventuell auch gar nicht. Ob ein Arbeitgeber seine Arbeiter in Kurzarbeit schicken darf, hängt von der arbeitsrechtlichen Bestimmung ab. Das gleiche gilt auch bei der Frage, ob sich bei Kurzarbeit der Anspruch auf Gehalt der Arbeitnehmer entsprechend verringert.

Warum wird Kurzarbeit eingeführt?

Arbeitgeber führen in ihren Betrieben Kurzarbeit ein, wenn sie Ausgaben einsparen müssen. Dies ist eine Möglichkeit ein Unternehmen vor der wirtschaftlichen Pleite zu schützen. Die Kurzarbeit soll das Unternehmen vorübergehend finanziell entlasten, indem sie die Personalkosten für die Angestellten reduziert. Diese bekommen wiederum einen Teil ihres Einkommensverlusts in Form von Kurzarbeitergeld (KUG) erstattet.

Was ist Kurzarbeitergeld?

Neben dem durch den Arbeitsausfall ganz oder teilweise reduzierten Arbeitsentgelt, dem sogenannten Kurzlohn, erhält der betroffene Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld als Ersatzleistung, um den Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Betrieben zum Teil auszugleichen.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld und Höhe

Ein Arbeitgeber kann Kurzarbeit nicht einseitig aufgrund seines Direktionsrechts anordnen. Es bedarf hierzu einer Rechtsgrundlage. Gemäß Sozialgesetzbuch Drittes Buch müssen für die Kurzarbeit bestimmte Voraussetzungen vorliegen. § 95 SGB III regelt, wann Arbeitnehmer einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Und zwar, wenn

  • ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt.

  • die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • der Arbeitsausfall der Agentur für Arbeit angezeigt worden ist.

Wie berechnet sich das Gehalt während der Kurzarbeit?

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich danach, wie hoch der finanzielle Verlust nach der Zahlung von Steuern für Sie ist. Grundsätzlich werden rund 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts bezahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.

Coronakrise: 2,6 Millionen Arbeitslose und 10,1 Millionen Kurzarbeiter in Deutschland

Zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2020 stellt die Bundesagentur für Arbeit online eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) zum download bereit. Auch der Kurzarbeit-Rechner der WirtschaftsWoche nutzt die Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes.

Wie und wo soll man Kurzarbeit anmelden?

Für die Anmeldung des Kurzarbeitergeldes ist der Arbeitgeber zuständig. Die Anzeige und Beantragung erfolgt in zwei Schritten:

  • Als erstes zeigt der Arbeitgeber den Arbeitsausfall schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit an. Zuständig dafür ist das Amt, dass in dem Bezirk des Unternehmens-Sitzes liegt. Die Agentur für Arbeit überprüft die Voraussetzungen. Der Arbeitgeber muss das Kurzarbeitergeld selbst errechnen und auszahlen.

  • Als zweiten Schritt stellt der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag auf Erstattung des von ihm vorgelegten Kurzarbeitergeldes an die Agentur für Arbeit. Die Frist dafür beträgt drei Monate nach dem Erstantrag.

Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Internetseite die nötigen Formulare zur Anmeldung von Kurzarbeit zur Verfügung.

Darf man während der Kurzarbeit einen Nebenjob haben?

Ja, es ist erlaubt, neben dem Hauptjob in Kurzarbeit einer Nebenbeschäftigung nachzugehen.

Wie wirkt sich der Verdienst aus dem Nebenjob auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes aus?

Der Verdienst aus dem Nebenjob wirkt auf unterschiedlicher Weise auf das Kurzarbeitergeld aus. Dabei kommt es darauf an, wann man die Nebenbeschäftigung aufgenommen und hat und in welcher Branche. Es gibt drei mögliche Varianten:

  • Wenn die Nebenbeschäftigung vor der dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufgenommen wurde, wird der Verdienst nicht aufs Kurzarbeitergeld angerechnet.

  • Bei einer Aufnahme eines Nebenjobs während des Bezugs des Kurzarbeitergeldes erfolgt eine Anrechnung und somit auch eine Kürzung des Kurzarbeitergeldes. Dies führt trotzdem zu einem höheren verfügbaren Einkommen als ohne Nebentätigkeit.

  • Aber: Wurde eine Nebenbeschäftigung in einem systemrelevanten Beruf während des Bezugs des Kurzarbeitergeldes aufgenommen, gelten Sonderregelungen. In diesem Fall ist ein Zuverdienst bis zu einem Gesamtverdienst in Höhe des Nettolohns vor dem Beginn der Kurzarbeit der Hauptbeschäftigung möglich. Dies hat keine Auswirkungen auf das Kurzarbeitergeld. Wichtig ist nur, dass das gekürzte Gehalt, das von der Agentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld und der Verdienst aus dem Nebenjob den eigentlichen Nettolohn der Haupttätigkeit nicht übersteigen dürfen. Diese Regelungen wurde am 27. März 2020 im neuen Sozialschutzpaket der Bundesregierung beschlossen und soll für Verdienste zwischen dem 1.April und 31. Oktober 2020 gelten. Zudem ist ein Nebenjob in systemrelevanten Branchen nicht in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Unabhängig von der Höhe des Verdienstes.

Welche Auswirkungen hat die Kurzarbeit auf die Sozialversicherung?

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung verändert sich während der Kurzarbeit nicht. Die Beitragshöhen für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden jedoch dem Bruttoarbeitsentgelt der reduzierten Arbeitszeit angepasst. Diese müssen weiterhin gemeinsam vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.

Die große Jobangst: Erst die Kurzarbeit, dann der Rauswurf?

Auch die durch Kurzarbeit ausgefallene Arbeitszeit unterliegt der Beitragspflicht. Diese Sozialversicherungsbeiträge reduzieren sich allerdings auf 80 Prozent und müssen vom Arbeitgeber alleine getragen werden. Diese werden diesem bis zum 31. Dezember 2020 in eine Pauschale von der Bundesagentur für Arbeit zurückgezahlt.

Welche Auswirkungen hat die Kurzarbeit auf die Rentenversicherung?

Die Deutsche Rentenversicherung weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass sich Kurzarbeit nicht nur auf den Lohn, sondern auch auf die Höhe der späteren Rente auswirkt. Die Beiträge zur Rentenversicherung auf das verminderte Gehalt werden weiterhin gemeinsam vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Auch bei der Rentenversicherung werden auf Grundlage von 80 Prozent des Verdienstausfalls Beitrage erbracht. Diese müssen allein vom Arbeitgeber getragen werden. Dadurch wird eine negative Wirkung von Kurzarbeit auf die spätere Rente deutlich abgemildert.

Wie lange darf Kurzarbeitergeld bezogen werden?

Die Kurzarbeit ist gesetzlich auf eine maximale Dauer von 12 Monaten beschränkt. Aus diesem Grund kann auch Kurzarbeitergeld nicht länger als 12 Monate bezogen werden. Ist die Situation auf dem Arbeitsmarkt jedoch angespannt, kann die maximale Dauer der Kurzarbeit auf bis zu 24 Monate ausgedehnt werden.

Was passiert mit dem Urlaub, wenn Kurzarbeit angekündigt wird?

Der Urlaub des laufenden Jahres bleibt unberührt von Einführung von Kurzarbeit. So darf der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern nicht verlangen, die Urlaubstage zur Vermeidung von Kurzarbeit zu nutzen. Dies ist eine aktualisierte Regelung der Bundesagentur für Arbeit und gilt bis zum 31. Dezember 2020. Anders ist es bei noch übertragbaren Urlaubsansprüchen aus dem Vorjahr. Diese sind zur Vermeidung von Kurzarbeitergeldern vorerst einzusetzen.

Gelten wegen Corona neue Regelungen bei der Kurzarbeit?

Ja. Da die Coronakrise viele Branchen zum Stillstand gebracht hat, wurden im Zuge der Pandemie neue Regelungen gesetzlich festgehalten, um den Zugang zu Kurzarbeitergeld künftig zu vereinfachen. Im Detail geht es um diese vier Maßnahmen:

  • Bei einer wirtschaftlich bedingten Auftragsflaute sollen Betriebe bereits Kurzarbeit anmelden können, wenn der damit verbundene Arbeitsausfall mindestens zehn Prozent der Beschäftigten betrifft. Bis zum 1. März 2020 musste dafür noch ein Minimum von 30 Prozent erreicht sein.

  • Auch Leiharbeitnehmer sollen in Zukunft die Möglichkeit haben, Kurzarbeitergeld zu erhalten.

  • Der Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll entweder zu gewissen Teilen oder gänzlich wegfallen.

  • Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber eigentlich für ihre Mitarbeiter zahlen müssen, sollen Arbeitgeber teilweise oder vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales klärt in einer ständig aktualisierten Übersicht über die Regelungen zur Kurzarbeit auf.