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Beratungsprotokolle in der Kritik

Banken klagen über ausufernde Bürokratie. Große Koalition will Protokolle und Informationsblätter auf den Prüfstand stellen.

Beratungsprotokolle haben durchaus ihre Existenzberechtigung. Sowohl Berater als auch Kunden sind nach dem Beratungsgespräch rechtlich abgesichert. Im Streitfall dient es als Beweismittel – für beide Seiten. Alles was beraten oder vermittelt wurde, steht im Protokoll. Aber genau hier sehen viele Banken das Problem: Es ist oft zu viel. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, musste dies auch Ulrich Kelber (SPD), Staatssekretär im Verbraucherschutzministerium, am eigenen Leib erfahren als er schnell ein paar Änderungen an Fondssparplänen vornehmen lassen wollte. „Drei Stunden später kam ich mit zwei Tüten Unterlagen und großen Schmerzen wieder raus“, erinnert er sich. Dabei hatte er im Bundestag selbst für die Einführung von Beratungsprotokollen gestimmt.

Ob Kelber der Grund dafür ist, weshalb die Große Koalition nun das seit 2010 vorgeschriebene Protokoll überprüfen will, ist nicht überliefert. Vielleicht liegt es auch an den gebetsmühlenartigen Warnungen der Bankenverbände, dass Kunden auf andere Anlagen ausweichen, weil sie den Aufwand scheuen. Auch bei der Frankfurter Sparkasse sorgt das Beratungsprotokoll für Unmut. In „FAZ“ schlägt Vorstandsvorsitzender Herbert Grüntker vor, es solle wenigstens dann auf den Zwang zu Protokollierung verzichtet werden können, wenn ein Kunde immer wieder ähnliche Produkte kaufe, sich also zum Beispiel wiederholt für festverzinsliche Wertpapiere entscheide.

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Aber nicht nur die Protokolle, auch die seit 2011 vorgeschriebenen Produktinformationsblätter (Pribs) – auch „Beipackzettel“ genannt – kommen auf den Prüfstand. Ihr Ziel ist es, kurz und knapp über Kosten und Risiken einer Anlage aufzuklären. Das (Shenzhen: 002421.SZ - Nachrichten) ist Schwarz-Rot jedoch nicht genug. Nach den zuletzt gehäuft aufgetretenen Skandalen in der Finanzbranche (Infinus, S&K, Prokon) will die Koalition die Waffen der Finanzaufsicht BaFin schärfen. Bundesverbraucherschutz- und Bundesfinanzministerium denken offenbar über eine Vertriebsbeschränkung oder ein Verbot von intransparenten Finanzprodukten nach.

(PD)