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Berater-Tool zur § 34f-Einführung

Zum 1. Januar 2013 treten neue Gesetzesgrundlagen für den Vertrieb von Finanzprodukten und die entsprechende Kundenberatung für gewerbliche Finanzvermittler in Kraft. Das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts und der damit eingeführte § 34f GewO definieren erstmals gesetzlich unter anderem die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten. Hier setze die Beratungslösung für Versicherungen der vwd group an. Mit der „vwd sales process solution insurance“ sollen Berater die wesentlichen Anforderungen der Regulierung erfüllen können. Ende Oktober hat das Tool das Testat der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte, Fachanwälte für Versicherungsrecht und gewerblichen Rechtsschutz, erhalten.„Die vwd-Beraterlösung erlaubt eine valide Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung“, bewertet Rechtsanwalt Norman Wirth die „vwd sales process solution insurance“. „Informationspflichten gegenüber dem Anleger über Risiken, Kosten und Nebenkosten der angebotenen Finanzanlagen sowie Pflichten zur Einholung von Angaben über den Anleger und zur Empfehlung geeigneter Finanzanlagen werden in besonders verständlichen und einfach anwendbaren Datenmasken automatisiert abgefragt und können ohne viel Arbeitsaufwand dokumentiert werden.“ Der Fragebogen erfasse systematisch das Anlegerprofil und ermögliche somit eine klare Abfrage, welche Kenntnisse und Erfahrungen der Anleger hat und welche finanziellen Verhältnisse gegeben sind. „Mit der vwd sales process solution insurance bieten wir dem Finanzanlageberater ein dynamisches, klar strukturiertes und einfach zu bedienendes Tool, das auch für seine Kunden verständlich ist“, sagt John H. M. Weber, Vice Executive Director der vwd group. Schritt für Schritt werde der Berater durch den gesamten Beratungs- und Vertriebsprozess geführt und erhalte eine rechtssichere Dokumentation mit passenden Marktdaten aus einer Hand geliefert. „Inklusive der richtlinienkonformen Pflichtdokumentation wie zum Beispiel die Rechenschaftsberichte, Jahres- und Halbjahresberichte, Factsheets oder das Key Information Document (KID)“, so Weber.(PD)