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Wann bekomme ich mein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber in der Regel ausstellen, sobald Beschäftige das verlangen. In der Praxis sieht das oft anders aus.
Ein Arbeitszeugnis muss der Arbeitgeber in der Regel ausstellen, sobald Beschäftige das verlangen. In der Praxis sieht das oft anders aus.

Zum Teil warten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ewigkeiten, bis der Arbeitgeber ihnen ein Abschlusszeugnis ausstellt. Gibt es keine gesetzliche Frist? Eine Anwältin klärt auf.

Köln (dpa/tmn)- Wenn ein Arbeitsverhältnis ausläuft, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Manche Beschäftigte warten allerdings wochen- oder gar monatelang darauf. Bis wann muss der Arbeitgeber das Arbeitszeugnis ausstellen?

«Das Zeugnis muss ausgestellt werden, sobald der Arbeitnehmer dies verlangt», stellt Nathalie Oberthür klar. Der Fachanwältin für Arbeitsrecht zufolge gibt es allerdings keine Sanktionen bei verspäteter Ausstellung des Zeugnisses.

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In seltenen Fällen Schadenersatzansprüche

Ausnahme können laut Oberthür etwaige Schadenersatzansprüche sein, wenn ein Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin einen neuen Arbeitsplatz wegen des fehlenden Zeugnisses nicht erhält. «Dies ist in der Praxis allerdings nur schwer nachweisbar», so die Arbeitsrechtsexpertin.

Wer sein Arbeitszeugnis verliert oder verlegt, darf erneut anfragen. «Der Arbeitgeber ist aus nachwirkender Treuepflicht verpflichtet, ein Zeugnis bei Verlust nochmals auszustellen», erklärt die Anwältin.

Allerdings könne es vorkommen, dass Datum und Unterschriften von dem ursprünglichen Zeugnis abweichen, weil ehemals verantwortliche Personen nicht mehr im Unternehmen sind.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).