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Beherbergungsverbot bringt Verfassungsgerichts-Zeitplan durcheinander

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Verhandlungen und Urteilsverkündungen am Bundesverfassungsgericht beginnen traditionell um 10.00 Uhr - aber die Corona-Pandemie zwingt auch die höchsten deutschen Richter zu Zugeständnissen. Die Verhandlung über eine Klage der Linksfraktion gegen den Bundestag wegen des Freihandelsabkommens Ceta der EU mit Kanada am Dienstag wurde kurzfristig auf 12.00 Uhr verschoben und sollte bis spätestens 17.30 Uhr abgeschlossen sein - wegen des baden-württembergischen Beherbergungsverbots. Teilnehmer aus bestimmten Berliner Bezirken, die derzeit einen wichtigen Grenzwert überschreiten, bräuchten so keine Hotelübernachtung und könnten am selben Tag an- und abreisen, sagte ein Gerichtssprecher.

Beherbergungsbetriebe in Baden-Württemberg dürfen seit dem Sommer keine Gäste aufnehmen, die aus einem Kreis oder einer Stadt kommen, wo sich zuletzt besonders viele Menschen mit dem Corona-Virus angesteckt haben. Zwischen Geschäfts- und Urlaubsreisen wird nicht unterschieden. Inzwischen trifft das auf immer mehr Regionen in Deutschland zu, besonders Berlin ist derzeit stark betroffen.