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So begründet der Bundesgerichtshof, warum nur Ritter Sport quadratisch sein darf

Nun ist es hochoffiziell: Nur Ritter Sport-Schokolade darf im quadratischen Format hergestellt werden. Das finden nicht alle praktisch! (Bild: ddp)
Nun ist es hochoffiziell: Nur Ritter Sport-Schokolade darf im quadratischen Format hergestellt werden. Das finden nicht alle praktisch! (Bild: ddp)

Der Bundesgerichtshof hat Ritter Sport im Markenrechtsstreit Recht gegeben und damit ein Urteil des Bundespatentgerichts aufgehoben. Die quadratische Form der Schokolade bleibt weiter geschützt. Aber warum eigentlich?

Das Bundespatentgericht hatte den Konkurrenten der Schoko-Firma zunächst recht gegeben. Deren Argument klingt schlüssig. Das quadratische Format ist einfach so praktisch, dass es allen Herstellern erlaubt sein müsste. Quadratisch, praktisch, gut also. Und laut Patentgesetz können keine Formen geschützt werden, wenn die „Art der Ware“ diese erforderlich macht. Soll heißen: Die Form ist per se ideal, um die Schokolade zu verpacken, zu liefern, zu schnabulieren.

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Eben das sahen die Juristen am Bundespatentgericht erfüllt, und dabei konnten sie sich ausgerechnet auf Clara Ritter beziehen, die die Marke mit ihrem Mann erfunden hatte. Die nämlich hatte die Form damit erklärt, dass eine quadratische Tafel besser in eine Jackentasche passe als eine längliche. Erwischt, dachten sich die Richter.

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Ihre Kollegen am Bundesgerichtshof (BGH) kamen aber zu einem anderen Schluss. Unabhängig von der Meinung der Urmutter der Quadrat-Schokolade könne nicht davon die Rede sein, dass man die Schokolade allein aufgrund ihrer Form besser transportieren oder essen könne. Sie kippten also das Urteil und stellten den Markenschutz wieder her. Das Ende vom Lied: Auch in Zukunft gibt es nur Ritter Sport im Quadrat. Praktisch und gut muss man das nicht finden.

Sehen Sie im Video: Warum eine weiße Schicht auf der Schokolade kein Grund zum Wegwerfen ist