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Begründung des BGH bekräftigt: Banken dürfen Schweigen nicht als Zustimmung nehmen — Kunden können Geld zurückfordern

Kunden in der Filiale der Deutschen Bank.
Kunden in der Filiale der Deutschen Bank.

Auf diese Urteils-Begründung wurde seit Wochen gewartet: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im April ein Urteil verkündet, dass die Banken viel Geld kosten könnte und Kunden jedoch freuen dürfte.

Die Verbraucherzentrale hatte gegen die Postbank geklagt, weil diese - wie viele Geldinstitute - bei Änderungen der AGBs oder Erhöhungen der Gebühren ihren Kundinnen und Kunden in der Regel ein Schreiben schickte, mit der Information über die betreffenden Änderungen, sowie dem Zusatz: Wenn dem nicht aktiv widersprochen werde, nehme die Bank das als Einverständniserklärung. Diese Praxis heißt "Zustimmungsfiktion".

Dagegen hatte die Verbraucherzentrale geklagt - und überraschend vor dem BGH Recht bekommen. Jedoch stand die Urteilsbegründung noch aus. Wie das Magazin "finanz-szene" am Montag verkündete, liegt die Begründung nun vor - und diese dürfte nicht dazu beitragen, dass es den Banken besser geht.

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Laut "finanz-szene" werden Banken und Sparkassen unmissverständlich und ohne irgendwelche Interpretationsspielräume zur Unterlassung der nunmehr unwirksamen „Schweigen ist Zustimmung“-Klausel aufgefordert.

Das Urteil und seine Begründung wirkt sich allerdings nicht nur auf die Zukunft aus, sondern hat - durch einen juristischen Spielraum von drei Jahren - auch Auswirkungen auf Gebühren-Erhöhungen, die die Banken längst eingestrichen haben, bis ins Jahr 2018.

Verbraucherzentrale erwartet, dass Banken Geld zurückerstatten

Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbandes der Verbaucherzentrale: "Die Urteilsbegründung des BGH ist eindeutig: Die seit Jahren branchenweit für Vertragsanpassungen und Preiserhöhungen verwendeten AGB-Klauseln sind unwirksam und dafür gibt es auch keinen Vertrauensschutz." Der Ball liege nun bei den Banken und Sparkassen. "Wir erwarten, dass sie unverzüglich zu Unrecht vereinnahmte Gelder zurückerstatten und rechtswidrige Vertragsänderungen rückgängig machen.", so Müller.

Das Urteil des BGH sei richtungsweisend und mache es den Banken und Sparkassen nun nicht mehr so leicht, laufende Verträge zu ändern oder Preise zu erhöhen. "Das ist ein deutliches Signal an die Branche: Es ist nicht in Ordnung, sich von den Kunden einen Blankoscheck für weitreichende Vertragsänderungen ausstellen zu lassen.", so Müller.

Im Vorfeld hatten bereits Banken angekündigt, geplante Preis-Erhöhungen erst einmal auszusetzen, bis die Begründung des BGH da sei. Auf der Jahrespressekonferenz der Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsservices (BaFin) hatte BaFin-Interims-Chef Raimund Röseler vergangen Woche erklärt, dass das Urteil teuer für die Banken werden könnte. Im schlimmsten Fall könnte die Entscheidung Institute geschätzt bis zur Hälfte des Jahresüberschusses kosten - also in die Milliarden gehen.

Mit Material der dpa