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Bedenken bei Steuererleichterungen für digitale Wirtschaftsgüter

BERLIN/WIESBADEN (dpa-AFX) - Hessen und andere Bundesländer haben rechtliche Bedenken gegen das Vorhaben, Steuererleichterungen bei der Anschaffung von Druckern, Bildschirmen oder Software per Ministeriumsschreiben umzusetzen. Das Vorhaben, das unter anderem Arbeitnehmer und Selbstständige im Home-Office entlasten soll, solle rechtssicher umgesetzt werden. Das fordert Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) in einem Brief an seine Amtskollegen in den Ländern, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Zuvor hatte das "Handelsblatt" berichtet. Auch in Niedersachsen und Bremen bestätigten die Finanzressorts ihren Einspruch gegen die Reform. Bremen sei nicht gegen die Steuererleichterungen, sagte eine Sprecherin von Finanzsenator Dietmar Strehl (Grüne). "Man streitet sich über den richtigen Weg."

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder hatten am 19. Januar Verbesserungen bei der Abschreibung bestimmter digitaler Wirtschaftsgüter beschlossen. Sie sollen rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben werden können. Die Umsetzung soll demnach untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.

Boddenberg schrieb dazu, es bestehe die Gefahr, dass eine bloße untergesetzliche Umsetzung im Wege eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums von den Gerichten als verfassungswidrig verworfen und für nichtig erklärt werden könne. Nötig sei eine gesetzliche Lösung, die sich auch schnell umsetzen ließe.