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BDI kritisiert Gesetzentwurf zum Kohleausstieg

Laut dem Industrieverband gefährde der Gesetzentwurf für den Kohleausstieg von Altmaier die Wettbewerbsfähigkeit. Auch eine Entlastung bei den Strompreisen sei nicht zugesagt.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Weg zum Kohleausstieg sieht vor, dass RWE bis Ende 2022 schrittweise insgesamt sieben Braunkohleblöcke im Rheinischen Revier stilllegt. Foto: dpa
Der von der Bundesregierung vorgelegte Weg zum Kohleausstieg sieht vor, dass RWE bis Ende 2022 schrittweise insgesamt sieben Braunkohleblöcke im Rheinischen Revier stilllegt. Foto: dpa

Der Industrieverband BDI vermisst im Gesetzentwurf für den Kohleausstieg feste Zusagen zur Entlastung bei steigenden Strompreisen. Eine solche Entlastung für private und gewerbliche Verbraucher sei ein fester Bestandteil der Empfehlungen der Kohlekommission gewesen, sagte der stellvertretende BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. „An dieser wichtigen Stelle bleibt der Gesetzentwurf jedoch deutlich hinter dem Votum der Kommission zurück.“ Er eröffne nur die Möglichkeit, die Übertragungsnetzentgelte durch Zuschüsse des Bundes abzusenken, sichere diese aber nicht verbindlich zu.

Der Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) soll am nächsten Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden und festlegen, wie Deutschland bis spätestens 2038 aus der klimaschädlichen Stromproduktion aus Kohle aussteigt.

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Im Gesetzentwurf heißt es unter anderem, ab 2023 könne „ein angemessener Zuschuss“ des Bundes die Übertragungsnetzentgelte senken, was einzelnen Großkunden zugute komme. Unternehmen, die viel Strom verbrauchen und im internationalen Wettbewerb stehen, sollen ab 2023 einen „jährlichen angemessenen Zuschuss“ erhalten können. Die Höhe wird nicht festgelegt - es ist aber auch nicht klar, wie der Strompreis sich entwickeln wird.

„Ein solches Vorgehen der Bundesregierung gefährdet die Planungssicherheit und ist nicht geeignet, Nachteile in der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und soziale Belastungen verlässlich auszugleichen“, kritisierte Lösch. „Ohne eine solche sichere Entlastung wäre eine zentrale Voraussetzung für den Kohlekompromiss ausgehebelt.“