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Viele Bundesländer schränken wegen Coronavirus öffentliches Leben weiter ein

Im Bemühen um die Eindämmung des Coronavirus ordnen mehrere Bundesländer drastische Maßnahmen an. Staatsrechtler halten sie auch bundesweit für vertretbar.

Mit Freiburg hatte erstmals eine größere Stadt eine massive Ausgangsbeschränkung angekündigt. Foto: dpa
Mit Freiburg hatte erstmals eine größere Stadt eine massive Ausgangsbeschränkung angekündigt. Foto: dpa

Als Reaktion auf eine Sorglosigkeit vieler Menschen in der Coronakrise haben mehrere Bundesländer weitreichende Ausgangsbeschränkungen verhängt. Am weitesten gehen dabei Bayern und das Saarland.

Dort traten ab Mitternacht umfangreiche Maßnahmen in Kraft. Die Bürger dürfen ihre Wohnungen nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Dazu zählen der Weg zur Arbeit, Einkaufen oder der Arztbesuch.

Auch Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern verschärfen ihren Kurs. Dort sind teilweise Treffen auch kleinerer Gruppen nun verboten, Restaurants und Gaststätten werden in den genannten Ländern geschlossen. Weiterhin erlaubt bleiben allerorten Spaziergänge und Sport im Freien – dies allerdings ohne Begleitpersonen. Auch das Ausführen des Hundes ist weiterhin möglich.

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In Berlin erklärte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD), der Senat werde in seinem Auftrag die komplette Schließung der Restaurants über die bisherigen Einschränkungen bei den Öffnungszeiten hinaus vorbereiten. Geplant sei auch, dass Versammlungen weiter eingeschränkt würden.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte, die Beschränkungen würden ab Freitagnacht für vorläufig zwei Wochen gelten. Er begründete das Vorgehen damit, dass es trotz der bereits verhängten Maßnahmen nach wie vor noch sehr viele Gruppenbildungen gebe. „Wir können das nicht mehr akzeptieren“, sagte der CSU-Chef.

Es gehe der Landesregierung nicht darum, jetzt alles zuzusperren und einen „Lagerkoller“ zu verursachen, versicherte Söder. „Frische Luft tut gut“, sagte er. Auch könne jeder nach wie vor zur Arbeit gehen, insofern dies notwendig sei und nicht von zu Hause aus gemacht werden könne. Allerdings dürfe es keine Menschenansammlungen mehr geben. Weitergehende Maßnahmen seien zudem denkbar.

Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans sagte, gemeinsame Spaziergänge etwa in der Familie blieben mit Abstand zu anderen weiter möglich. „Niemand wird eingesperrt“, betonte der CDU-Politiker.

Gleichwohl hätte er sich gewünscht, die Maßnahmen „im Geleitzug der anderen Bundesländer“ auf den Weg zu bringen, um eine einheitliche Lösung herbeizuführen. „Allerdings steht das Saarland als Grenzland zum Risikogebiet Grand Est vor einer besonders schwierigen Herausforderung“, sagte Hans. „Zudem gibt es leider nach wie vor zu viele Menschen, die unsere Anordnungen nicht ernst nehmen.“

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) bat die Bürger, auch privat keine Feiern zu veranstalten. Wer einer Anordnung der Polizei zum Auflösen einer Versammlung im öffentlichen Raum nicht nachkomme, müsse mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro oder einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen, warnte Landesinnenminister Thomas Strobl.

Inwieweit der Bund folgen wird, ist offen. Bundeskanzlerin Angela Merkel wird mit den Ministerpräsidenten der Länder am Sonntag über die Notwendigkeit weiterer Schritte beraten. Laut Kanzleramtschef Helge Braun wird das Verhalten der Bürger am kommenden Wochenende maßgeblich darüber entscheiden, ob auch in Deutschland Ausgangssperren verhängt werden.

Hessen verzichtet noch auf eine generelle Ausgangsbeschränkungen. Länder wie Bayern oder das Saarland seien wegen der Grenzsituation in einer ganz besonderen Situation, sagte der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). In dieser Lage sei Hessen nicht. „Eine Ausgangssperre ist eine der letzten Maßnahmen, die man treffen kann.“

Nach Einschätzung von Staatsrechtlern wären massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch bundesweit rechtlich möglich. „Die Gefahr für Gesundheit und Leben vieler Menschen ist so groß, dass als letztes Mittel auch eine so tief in die persönliche Freiheit eingreifende Maßnahme wie eine längere allgemeine Ausgangssperre grundrechtskonform wäre“, sagte der Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Uni Speyer, Joachim Wieland, dem Handelsblatt. Die Rechtsgrundlage dafür finde sich im Infektionsschutzgesetz.

Insbesondere wenn die Aufforderungen zur freiwilligen Einschränkung sozialer Kontakte erfolglos bleiben, wäre eine solche Ausgangssperre verfassungsrechtlich vertretbar, so Wieland. Zugleich müsse es aber Ausnahmen von der Ausgangssperre aus „triftigen Gründen“ geben wie die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln und Medikamenten, Arztbesuche und ähnliche wichtige Zwecke.

Empfehlungen wurden kaum befolgt

Kanzlerin, Bundespräsident und andere führende Politiker hatten die Bevölkerung in den vergangenen Tagen mehrfach aufgefordert, Abstand zueinander zu halten und die Außenkontakte auf das Nötigste zu beschränken, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Dies wurde bisher aber nicht überall befolgt. Bayerns Ministerpräsident Söder hatte deshalb am Donnerstag mit einer Ausgangssperre gedroht – und diese nun vollzogen.

Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza wies auf das Infektionsschutzgesetz sowie die Katastrophenschutzgesetze der Länder hin, die Grundrechtseinschränkungen „auf das nach den Umständen Notwendige“ zuließen. Das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit sei im Fall der Coronakrise durch ein „hier zweifellos vorhandenes legitimes Ziel, die Bekämpfung des Virus“ gewahrt, sagte Pestalozza dem Handelsblatt. Die „Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit“ der Ausgangssperre, um dieses Ziel zu erreichen, „liegt auf der Hand“, betonte er.

Nicht erforderlich wären bundesweite Maßnahmen, wenn territorial begrenztere Sperren ausreichten, sagte Pestalozza weiter. „Wohl auch dann nicht, wenn sich die Bevölkerung bereits hinreichend an die Empfehlung, nicht ohne Not auszugehen, halten würde“, fügte der Jurist hinzu.

Eine erforderliche Sperre für alle sei im Übrigen auch schon deshalb zumutbar, „als sie uns nicht hindert, das für uns selbst oder die uns Anvertrauten Lebensnotwendige zu tun“, fügte Pestalozza mit Blick auf notwendige Einkäufe und Arztbesuche hinzu.

An die Regeln halten

In Nordrhein-Westfalen hat Leverkusen als eine der ersten Städte ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Menschen unter freiem Himmel erlassen. Ausnahmen gebe es nur für Familien, Wohngemeinschaften, zwingende berufliche Gründe - oder Warteschlangen vor Supermärkten, teilte die Stadt mit.

Am Donnerstagabend hatte mit Freiburg erstmals eine größere Stadt eine massive Ausgangsbeschränkung ab Samstag angekündigt. „Wenn es nicht mit der Selbstverpflichtung geht, dann werden wir solche Entscheidungen fällen können“, warnte auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) äußerte die Hoffnung, dass Ausgangssperren in Deutschland nicht erforderlich werden. Alle müssten nun ganz schnell den Ernst der Lage begreifen, sagte er im Deutschlandfunk.

Der Chef des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, appellierte angesichts der stark steigenden Zahl von Infizierten: „Wir können diese Epidemie nur verlangsamen, wenn wir uns an die Spielregeln halten. Abstand halten!“

Der Chefvirologe Christian Drosten hält sogar noch weiterreichende Schritte für möglich: „Wir müssen vielleicht davon ausgehen, dass wir gesellschaftlich ein Jahr im Ausnahmezustand verbringen müssen“, sagte er im Interview mit der „Zeit“. „Aber man wird wahrscheinlich nicht alle Maßnahmen genauso weiterführen, wie man sie jetzt gestartet hat. Man wird nachjustieren können und müssen.“

Widerstand gegen radikale Lösungen kommt von der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken. „Ich finde die Idee problematisch, weil dann womöglich der Lagerkoller droht - vor allem, wenn Kinder mit im Spiel sind“, sagte Esken dem Handelsblatt. Sie hoffe, dass Appelle, etwa wie der von Bundeskanzlerin Merkel, Menschen zur Vernunft bringe. So lange das Virus grassiere, dürfe es keine größeren Menschenansammlungen mehr geben.

Nachdem erste Bundesländer Ausgangsbeschränkungen ankündigten, fragte Esken auf Twitter: „Ist das jetzt der Wettbewerb um die entschlossenste Ordnungspolitik?“ Weiter schrieb sie in dem Tweet: „Ich bin überzeugt: Als freiheitliche Gesellschaft brauchen wir keine Ausgangssperre. Die meisten Menschen verhalten sich vernünftig, verantwortungsvoll und solidarisch. Das sollten wir nicht gefährden!“

Auch Bundeswehreinsatz im Innern denkbar

Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sieht Ausgangsbeschränkungen kritisch. Es gebe zwar offensichtlich „noch immer zu viele Menschen, die zu denken scheinen, sie schauten sich im Fernsehsessel gerade einen Katastrophenfilm an und müssten sich nicht an all die Ermahnungen, Appelle oder Anordnungen halten“, sagte der BDK-Chef Sebastian Fiedler dem Handelsblatt. Diese hätten den Ernst der Lage offenkundig nicht erkannt.

„Dennoch hielte ich Ausgangssperren aus einer Reihe von Gründen für fatal“, so Fiedler. „Einer der Gründe ist eine zu befürchtende Zunahme an häuslicher Gewalt. Ein anderer ist die Kräftelage der Polizei.“

Der Polizeigewerkschafter plädierte stattdessen dafür, gezielt Menschenansammlungen an den Stellen aufzulösen, an denen sie festgestellt werden. Das geschehe zum Teil auch schon. „Zudem können genau die Plätze, die zum gruppenhaften Verweilen einladen, gesperrt oder zu Verbotszonen erklärt werden“, sagte Fiedler. Es komme jetzt auf den räumlichen Abstand der Menschen untereinander an. „Darauf hinzuwirken ist übrigens unser aller Aufgabe, nicht nur die der Polizei“, betonte der BDK-Chef.

Der Städte- und Gemeindebund wandte sich ebenfalls gegen Ausgangsbeschränkungen. Die Bürger hielten sich weitgehend an die erlassenen Vorgaben, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Eine flächendeckende Ausgangssperre sei einer der gravierendsten Eingriffe in die Freiheitsrechte jedes Einzelnen und „noch nicht notwendig“. „Im Vordergrund sollte immer wieder Aufklärung und Belehrung und nicht Zwang stehen, der flächendeckend ohnehin kaum zu kontrollieren ist.“

Für die Durchsetzung einer Ausgangssperre sind die Polizeien der Länder zuständig. Die Staatsrechter Wieland und Pestalozza halten notfalls auch einen Einsatz der Bundeswehr für möglich. Da Corona als „Naturkatastrophe“ eingestuft werden könne, „kann in dessen Rahmen das betroffene Land auch Bundeswehrhilfe anfordern“, sagte Pestalozza. „Da Corona länderübergreifend wirkt, kann auch die Bundesregierung selbst die Bundespolizei und die Bundeswehr einsetzen.“

20.03.2020, Baden-Württemberg, Freiburg: Ein Mann kauft auf dem Münstermarkt ein. Am Stand ist ein Schild angebracht mit der Aufschrift
20.03.2020, Baden-Württemberg, Freiburg: Ein Mann kauft auf dem Münstermarkt ein. Am Stand ist ein Schild angebracht mit der Aufschrift