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Bayern: FFP2-Maskenpflicht im Handel und im Nahverkehr in Kraft

MÜNCHEN (dpa-AFX) - In den bayerischen Bussen, den Trams, den U- und S-Bahnen sowie in allen Geschäften müssen die Menschen von Montag an FFP2-Schutzmasken tragen. Das bayerische Kabinett hatte in der vergangenen Woche beschlossen, dass die bisher üblichen Alltagsmasken wegen der Corona-Pandemie nicht mehr ausreichten und daher beim Einkaufen und im Nahverkehr nicht mehr getragen werden dürfen. Auch vergleichbare Schutzmasken mit den Bezeichnungen KN95 und N95 sind nach der Vorschrift zulässig. Kinder bis 14 Jahre sind von der FFP2- Maskenpflicht ausgenommen.

Damit sich die Menschen an die neuen Vorschriften gewöhnen können, soll es zunächst eine "Kulanzwoche" geben. Demnach droht erst ab 25. Januar den Einzelhandels-Kunden und Nahverkehrs-Nutzern, die keine FFP2-Maske tragen, ein Bußgeld. Wie hoch dieses sein wird, ist noch nicht bekannt. FFP2-Masken bieten - sofern sie korrekt getragen werden - deutlich bessere Schutzwirkung als die einfachen Mund-Nase-Bedeckungen.