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Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD als Gesamtpartei beobachten

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. (Ronny HARTMANN)
Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. (Ronny HARTMANN)

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als Gesamtpartei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Der Verfassungsschutz gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD bestünden, erklärte der bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag in München. Eine Beschwerde der bayerischen AfD wurde im Eilverfahren zurückgewiesen.

Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte im Juni 2022 entschieden, die AfD zu beobachten. Es wollte herausfinden, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle. Dazu sollten sowohl öffentliche Quellen als auch geheimdienstliche Mittel genutzt werden. Im September 2022 informierte der Landesverfassungsschutz die Öffentlichkeit darüber.

Der AfD-Landesverband erhob daraufhin Klage gegen die Beobachtung und die Information der Öffentlichkeit, weil sie gegen die Chancengleichheit der Parteien verstießen. Ein Eilantrag wurde vom Münchner Verwaltungsgericht im April abgelehnt. Nun scheiterte die Beschwerde gegen diese Ablehnung.

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei ergäben sich insbesondere aus dem Einfluss von Mitgliedern des inzwischen formal aufgelösten sogenannten Flügels, erklärte der Verwaltungsgerichtshof, zudem aus bekannt gewordenen Umsturzfantasien von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands.

Viele Anhänger des früheren AfD-Flügels verträten ebenso wie ranghohe Vertreter der Jugendorganisation Junge Alternative einen völkischen Volksbegriff, der mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das politische Konzept der Partei gegen die Menschenwürde von Musliminnen und Muslimen verstoße.

Der Verwaltungsgerichtshof bemängelte nur die konkrete Formulierung in der Überschrift und dem ersten Absatz der Pressemitteilung des Verfassungsschutzes vom September 2022. Diese sei rechtswidrig, weil der Eindruck entstehe, dass die AfD insgesamt gesichert extremistisch sei.

Die endgültige Entscheidung ist aber noch nicht gefallen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof ging es nur um den Eilantrag, in der Hauptsache muss das Verwaltungsgericht München noch entscheiden.

Der AfD-Fraktionsvorsitzende im bayerischen Landtag, Ulrich Singer, kritisierte die Beobachtung seiner Partei. Es handle sich um einen "schweren Missbrauch einer Behörde zu politischen Zwecken", erklärte er in München.

Nicht nur in Bayern wird die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet. In mehreren Ländern stuft der jeweilige Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein, in Thüringen wird die Partei als rechtsextrem eingestuft.

In Bayern wird in drei Wochen ein neuer Landtag gewählt. In der jüngsten Umfrage für den Bayerischen Rundfunk vom Dienstag kam die AfD in dem Bundesland auf 13 Prozent Zustimmung. Sie wäre damit viertstärkste Kraft.

smb/cfm