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Bayerischer Kinobetreiber scheitert mit Eilantrag gegen 2G plus-Regel

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ein Kinobetreiber ist mit der Klage gegen die 2G plus-Regel vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Der Nürnberger Veranstalter hatte gegen die Regel, wonach Geimpfte und Genesene für einen Kinobesuch zusätzlich einen negativen Test vorlegen müssen, einen Eilantrag eingereicht. Dieser wurde abgelehnt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Zudem war er gegen die Vorschrift angegangen, dass Kinos nur zu 25 Prozent ausgelastet werden dürfen.

Der Gerichtshof lehnte den Antrag ab, weil die "wirtschaftlichen Auswirkungen (...) bei einer Folgenabwägung hinter den Schutz von Leben und Gesundheit einer Vielzahl von Menschen zurücktreten müssten". Aus Sicht des Gerichts seien die Maßnahmen grundsätzlich zur Infektionsbekämpfung geeignet. Aber es gebe "gewisse Zweifel", ob die 2G plus-Regel mit dem Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren sei. Denn der Begründung der Verordnung sei nicht zu entnehmen, wieso die Gastronomie anders als Kinos zu beurteilen seien. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.