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Baukindergeld weiter nicht für Genossenschafts-Wohnen

BERLIN (dpa-AFX) - Familien, die genossenschaftlich bauen oder Anteile von Genossenschaften kaufen, bekommen weiterhin kein Baukindergeld. Entsprechende Forderungen des Bundestags seien "intensiv geprüft", dann aber in der Bundesregierung verworfen worden, antwortete das Innenministerium auf eine Anfrage aus der Linksfraktion, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Weil das Baukindergeld nur noch wenige Monate lang beantragt werden könne, sei die geforderte Ausweitung "nicht sachgerecht und nicht nachhaltig".

Der Bundestag hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr aufgefordert, das Baukindergeld für Genossenschaftsanteile zu öffnen. Diese Förderung winkt Familien für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie. Pro Kind gibt es 12 000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro. Letztmalig beantragt werden kann das Baukindergeld, wenn bis Ende März 2021 eine Baugenehmigung erteilt oder ein Kaufvertrag unterschrieben wird.

Die Wohnungspolitikerin der Linken, Caren Lay, sagte der dpa: "Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung Beschlüsse des Bundestags verschleppt und ignoriert." Auch genossenschaftliches Wohnen müsse dringend stärker gefördert werden, weil es auf Dauer bezahlbaren Wohnraum sichere. Wohnungen in Genossenschaften sind oft eine günstigere Alternative zum Eigenheim.

Seit seiner Einführung im September 2018 haben mehr als eine Viertelmillion Familien das Baukindergeld genutzt. Damit ist nach Angaben der staatlichen KfW Bank mehr als die Hälfte des Geldes vergeben. Insgesamt stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.