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Banken schränken den Schutz ihrer Kunden ein

Die Großbanken schaffen den Pleiteschutz für Bankguthaben vieler professioneller Einleger weitgehend ab. Deutsche Städte und Gemeinden protestieren.

Großbanken und Privatbanken wollen den Schutz von Guthaben professioneller Investoren deutlich reduzieren. Unter anderem Städte und Gemeinden sollen komplett aus der Einlagensicherung herausfallen. Außerdem gibt es deutliche Einschränkungen des Einlagenschutzes für Unternehmen und Versicherungen. Einzig für die Bankguthaben von natürlichen Personen bleibt der Schutz wie bisher bestehen.

Die Änderungen betreffen die freiwillige Einlagensicherung der Privat- und Großbanken, die deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz von 100.000 Euro je Bankkunde hinausreicht. Änderungen an seinem freiwilligen Schutzsystem kann der Bankenverband BdB jederzeit selbständig durchführen, er muss dazu nur seine Mitglieder fragen, also die privaten Banken. Diese werden die Reformpläne bei einer Abstimmung im April wahrscheinlich durchwinken.

Geht eine Bank pleite, entschädigt die Einlagensicherung einen Großteil der Kunden, die Guthaben bei dem Kriseninstitut haben. Der Schutz gilt nicht für alle Einlagen. Für Einlagen von Banken bei anderen Banken greift er nicht, weil er vor allem die Zielgruppe der Kunden schützen soll, die die Bonität eines Bankhauses nicht selbst einschätzen können. Das trifft vor allem auf Privatleute zu. Da der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken je nach Institut aber Einlagen in Millionenhöhe absichert, ist er nicht nur für Normalsparer relevant, sondern auch für viele Großeinleger wie Unternehmen und Versicherungen.

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, äußert sich kritisch zu der Entwicklung. „Der Deutsche Städtetag bedauert die Pläne des Bundesverbandes deutscher Banken, Einlagen von Kommunen nicht mehr abzusichern", sagte Dedy der WirtschaftsWoche. Die Anlagemöglichkeiten der öffentlichen Hand würden dadurch eingeschränkt und jede Stadt werde sich überlegen, ob sie unter diesen Rahmenbedingungen noch Geld bei privaten Banken anlegen könne.

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Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt eine Benachteiligung der Kommunen bei der Neuregelung der Einlagensicherung ab. „Die Steuerzahler haben wie die Kommunen ein berechtigtes Interesse daran, dass zeitweilig angelegtes kommunales Geld nicht schlechter abgesichert wird, als Privatanlagen“, sagte DStGB-Finanzdezernent Uwe Zimmermann der WirtschaftsWoche. Der Vorschlag des Bankenverbandes fördere die Gefahr von Verwerfungen in der Bankenbranche, da Kommunen künftig mit Verweis auf die Neuregelung und nicht final abschätzbare Risiken ihr Geld woanders anlegen könnten.

Wie sehen die vom Bankenverband geplanten Änderungen aus, die unter anderem die Kunden der Großbanken wie der Deutschen Bank, der Commerzbank, der Postbank und der HypoVereinsbank betreffen?

Für Bund, Länder und Gemeinden sowie für bestimmte Wertpapierfirmen und Finanzinstitute fällt der Einlagenschutz schon ab Oktober 2017 komplett weg. Für Unternehmen, Versicherungen, Stiftungen und Versorgungswerke entfällt der Schutz von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen. Ab 2020 wird bei dieser Gruppe auch der Schutz von Einlagen mit mehr als 18 Monaten Laufzeit aufgehoben. Das betrifft neben Versicherern auch Großunternehmen und Mittelständler, deren langfristige Kontoeinlagen ab 2020 nicht mehr geschützt sind. Einzig für private Kunden soll alles beim alten bleiben.


Anlass ist die Maple-Pleite


Anlass für die Reform ist die Pleite der Deutschlandtochter der kanadischen Maple Bank vor einem Jahr. Diese hatte sich mit Steuertricksereien bei Aktiengeschäften verzockt, sodass ihre Kontokunden vom deutschen Einlagensicherungsfonds gerettet werden mussten. Der Schaden: 2,6 Milliarden Euro.

Von der Entscheidung des Bankenverbands profitieren natürlich zunächst die Banken. Da weniger Einlagen abgesichert werden, müssen die privaten Institute aller Voraussicht nach eine niedrigere Bankenabgabe zahlen. Wie hoch die Ersparnisse sein werden, wollte BdB-Hauptgeschäftsführer Michael Kemmer allerdings nicht sagen. „Eine Prognose über die Höhe der Umlage ist schwierig“, sagt Kemmer. Er gehe aber von einem „erheblichen Betrag“ aus, den die Institute einsparen werden.

Insgesamt wird nach Schätzungen des Bankenverbands der Schutz für ein Einlagevolumen im deutliche dreistelligen Milliarden-Euro-Bereich verloren gehen.

Kemmer unterlegt das mit Zahlen. Hätte es die Reform 2016 schon gegeben, wäre wohl die Auszahlung aus der Einlagensicherung bei der Pleite der Maple Bank, bei der vor allem institutionelle Investoren ausbezahlt wurden, um rund ein Drittel geringer ausgefallen. Fällig wurden damals Entschädigungen über 2,6 Milliarden Euro. Bei der Pleite der deutsche Tochter der in der Finanzkrise untergegangenen US-Bank Lehman Brothers wären es wohl sogar zwei Drittel weniger gewesen, die die Banken hätten entschädigen müssen. Banken könnten nun ihre Mittel und den Schutz auf private Kunden fokussieren und Schäden begrenzen, erklärt der Bankenverband.

Zins- und Kostenniveau sind der wahre Grund

Neben der Maple-Pleite gibt es tiefere Ursachen für die Änderungen. Die liegen im niedrigen Zinsniveau und in den steigenden Kosten der Banken für den europäischen Bankenabwicklungsfonds und die EU-weite gesetzliche Einlagensicherung. So hat der Wettbewerb der Banken um Einlagen angesichts immer niedrigerer Kapitalmarktzinsen deutlich nachgelassen. Die Commerzbank etwa hat die Einlagen ihrer Kunden um 22 Milliarden Euro reduziert. BdB-Geschäftsführer Kemmer will das neue Sicherungskonzept jedoch nicht als „Einlagenabwehrprogramm“ verstanden wissen.

Mit dem Umbau will der Bankenverband auch die sogenannte Einlagenarbitrage professioneller Finanzfirmen verhindern. Diese legen ihr Geld teils gezielt bis zur Einlagenschutzgrenze bei bonitätsschwachen Banken ein, weil diese höhere Zinsen zahlen. Bisher war diese Arbitrage dank der Haftung des Einlagensicherungsfonds risikofrei. Bald nicht mehr. Die Finanzaufsichtsbehörden sollen mit Verständnis auf die Reformpläne des Bankenverbands reagiert haben.

Die komplette Abschaffung des Einlagenschutzes für Kommunen begründet der Bankenverband unter anderem mit deren angeblicher Professionalität in Finanzangelegenheiten. Doch vor allem bei kleinen Gemeinden dürfte sich die Professionalität der Kämmerer aus nachvollziehbaren Gründen in Grenzen halten. Diese verfügen oft über weniger Erfahrung als die Finanzchefs von Großunternehmen und Versicherungen, bei denen aber der Schutz zumindest für kurzfristige Einlagen mit weniger als 18 Monaten Laufzeit bestehen bleibt.

Kleine Kommunen werden daher ihr Geld wahrscheinlich noch zu einem größeren Teil als bisher zu Sparkassen und Volksbanken tragen, bei denen sie weiterhin unbegrenzt Schutz genießen. Zumindest auf dem Papier.

KONTEXT

Sicherheit im Onlinebanking

PIN

Bei diesem Autorisierungsverfahren müssen Nutzer lediglich ihre Kontonummer oder einen Nutzernamen eintragen und eine dazugehörige PIN eingeben. Bitkom hält diese Autorisierung für sehr unsicher. Sie sei lediglich für Umsatzabfragen oder den Zugang zur Nachrichtenbox geeignet.

iTAN

Indizierte Transaktionsnummer (iTAN) sind Transaktionsnummern, die von der Bank auf einer Liste in einem Index zusammengestellt wurden. Für Überweisungen müssen sie dann eine bestimmte TAN der Liste eingeben. Laut Bitkom besteht bei Verwendung von iTAN nur ein geringes Risiko eines Datenabgriffs. Wenn auch Manipulationen durch zwischengeschaltete Schadsoftware während der Eingabe der TAN möglich sind.

(Quelle: Bitkom)

SMS-TAN | M-TAN

Mobile TAN werden per SMS-Nachricht an den Bankkunden übertragen. Jeder eingeleitete Buchungsvorgang des Kunden muss mit der dazugehörigen verschickten mTAN bestätigt werden. Weil Smartphones, die die SMS-TAN empfangen, heute aber häufig mit dem Internet verbunden sind, besteht auch hier die Gefahr eines illegalen Abgriffs der TAN. Bitkom ordnet SMS-TAN als unsicher ein.

TAN-Generator

Über ein Lesegerät erzeugt der Bankkunde mit seiner EC-Karte eine TAN. Verschiedenste Varianten von smart-TAN, Chip-TAN bis zu e-TAN gelten laut Bitkom als sichere Authentifikationswege.

chipTAN comfort

Viele Sparkassen und VR-Banken nutzen das Verfahren: Der Kunde muss weiterhin eine Karte in einen TAN-Generator stecken. Sobald er eine Überweisung im Onlinebanking ausführt, erscheint ein Schwarz-Weiß-Code auf dem Bildschirm. Diesen muss er dann mit seinen TAN-Generator samt EC-Karte einscannen. Aus den Daten des Schwarz-Weiß Codes liest der Generator die Überweisungsdetails und kreiert eine zugehörige TAN, die dann im Onlinebanking eingegeben werden muss. Bitkom schätzt die Verwendung als mindestens so sicher wie das iTAN-Verfahren.

NFC-TAN

Kunden müssen bei einer Überweisung einen Code auf dem PC-Bildschirm mit ihrem Smartphone scannen. Anschließend halten sie zur Verifizierung ihre NFC-fähige EC-Karte an das Smartphone. Über das Internet (oder auch per Hand) wird dann eine TAN übertragen. Nicht alle Smartphones und EC-Karten sind für dieses Verfahren ausgestattet. Laut Bitkom besteht dafür aber ein geringes Risiko, dass Hacker Daten abgreifen können.