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Bahn-Personalvorstand will in Tarifkonflikt Notar einschalten

Ausgerechnet die Bahn muss das Tarifeinheitsgesetz umsetzen. Lokführergewerkschaftschef Claus Weselsky verweigert bislang jegliche Kooperation.

Nach dem Willen des Vorstands sollen beide Bahn-Gewerkschaften bis zum 26. Februar Listen mit ihren Mitgliedern bei einem Notar hinterlegen. Foto: dpa
Nach dem Willen des Vorstands sollen beide Bahn-Gewerkschaften bis zum 26. Februar Listen mit ihren Mitgliedern bei einem Notar hinterlegen. Foto: dpa

Die Deutsche Bahn unternimmt einen letzten Versuch, die anstehende Tarifrunde mit der Lokführergewerkschaft GDL ohne Konflikt in Gang zu setzen. Der Vertrag mit der GDL läuft am 28. Februar aus. Gewerkschaftschef Claus Weselsky hat sich in den vergangenen Monaten jeglicher Kooperation verweigert und stattdessen die Bahn des „Angriffs auf die Tarifautonomie“ beschuldigt.

Offiziell hat die GDL auch noch keine Forderung auf den Tisch gelegt. Kurz vor Jahresende sprach Weselsky von 4,8 Prozent Lohnzuwachs für die Branche zuzüglich weiterer Tarifverbesserungen. Der GDL-Chef ist der Ansicht, dass die Eisenbahner nicht für die Folgen der Pandemie aufkommen sollten.

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Bislang galten Tarifverträge der GDL und der Eisenbahnergewerkschaft EVG parallel bei der Deutschen Bahn. Das ist nun vorbei, und der Staatskonzern muss das Tarifeinheitsgesetz (TEG) anwenden. Danach gilt bei konkurrierenden Gewerkschaften in einem Betrieb derjenige Tarifvertrag, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in diesem Betrieb abgeschlossen hat. Die Bahn wird der erste große Testfall sein, ob das Gesetz überhaupt umsetzbar ist.

Personalvorstand Martin Seiler hat am Mittwoch beide Gewerkschaften aufgefordert, bis zum 26. Februar Listen mit ihren Mitgliedern bei einem Notar zu hinterlegen. Damit will er feststellen, welche Gewerkschaft in welchem ihrer 300 Betriebe in Deutschland die Mehrheit hat.

In etwa 70 Betrieben der Bahn treten beide Gewerkschaften an, aber nur in einigen davon dürfte die Mehrheit strittig sein. Nach Aussagen von EVG-Chef Klaus-Dieter Hommel hat die Konkurrenzgewerkschaft GDL allenfalls in 20 Betrieben die Mehrheit. Weselsky attackierte Hommel in den letzten Monaten massiv als Chef der „Einkommens-Verringerungs-Gesellschaft“, weil die EVG sich mit der Bahn im Spätsommer wegen der Pandemie auf eine bescheidene Tariferhöhung von 1,5 Prozent ab 2022 verständigt hatte.

Stillhalteabkommen ist 2020 ausgelaufen

Die GDL und der Deutsche Beamtenbund hatten vor Jahren erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt. Sie befürchten den Untergang von Spartengewerkschaften. Die GDL sieht sich inzwischen als Gewerkschaftsvertretung nicht nur für Lokführer und Zugpersonal. Beim Europäischen Gerichtshof ist ein weiteres Verfahren noch offen. Für die Deutsche Bahn galt bis Ende 2020 ein Stillhalteabkommen.

„Der Gesetzgeber hat uns das TEG vorgegeben, und wir müssen dieses nun umsetzen“, sagte Seiler an diesem Mittwoch. Er strebt nach eigenen Worten eine „einvernehmliche Lösung“ an. Direkt fragen darf der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht nach ihrer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.

Deshalb wird ein neutraler Notar eingeschaltet. Die EVG hat angekündigt, ihre Mitgliederlisten zu hinterlegen, die GDL äußerte sich bislang nicht dazu. Sollten die Lokführer-Gewerkschafter sich weigern, muss die Bahn als Arbeitgeber die Mitglieder auf Grundlage anderer Informationen schätzen. Etwa auf Basis der letzten Betriebsratswahlen. Das Verfahren dürfte nach Meinung aller Beteiligten vor Gericht landen.