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BAG-Urteil zu Urlaubskürzung bei Kurzarbeit erwartet

ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht (BAG) beschäftigt sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit der Frage, ob bei der sogenannten Kurzarbeit Null der Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern anteilig gekürzt werden kann. Erwartet wird ein Grundsatzurteil der höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt. Juristen sprechen von einer Regelungslücke im Bundesurlaubsgesetz. Das Urteil hat damit Auswirkungen auf Zehntausende Arbeitnehmer in Deutschland, die in der Corona-Pandemie zum Erhalt ihrer Arbeitsplätze in Kurzarbeit Null gehen - dabei wird die Arbeit vorübergehend vollständig eingestellt. Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit wurde gerade vom Bundesarbeitsministerium bis Ende März 2022 verlängert.

Verhandelt wird ein Fall aus dem Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen. Klägerin ist eine Frau, die als Verkaufshilfe drei Tage pro Woche arbeitet. Sie wird vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vertreten. 2020 wurde die Frau über mehrere Monate in Kurzarbeit Null geschickt, ihr Urlaubsanspruch wurde gekürzt. Die Vorinstanzen in Essen und Düsseldorf wiesen ihre Klage dagegen ab, ließen wegen der Bedeutung der Rechtsfrage aber die Revision beim Bundesarbeitsgericht zu.