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BAG ruft Europäischen Gerichtshof wegen Leiharbeit an

ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht ruft den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, um die Rechtmäßigkeit tariflicher Abweichungen bei der Bezahlung von Leiharbeitern gegenüber Stammbelegschaften zu klären. Es gehe um die Frage, ob per Tarifvertrag vom Gleichheitsgrundsatz im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abgewichen werden könne, teilte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt mit.

Anlass seien Tarifverträge, die der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit mehreren DGB-Gewerkschaften geschlossen habe. Es geht dabei um einen Fall aus dem Einzelhandel in Bayern und die Bezahlung einer Leiharbeiterin in einem Auslieferungslager.

Die Klägerin, die Mitglied er Gewerkschaft Verdi sei, vertrete die Ansicht, dass der für sie angewandte Tarifvertrag mit einem Stundenlohn von 9,23 Euro brutto im Jahr 2017 gegen EU-Recht verstoße. Sie pocht auf gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften, der zum Zeitpunkt des Streits bei 13,64 Euro brutto pro Stunde gelegen habe.

Das Arbeitsgericht in Bayern hatte die Klage der Frau abgewiesen, das Landesarbeitsgericht Nürnberg ihre Berufung, aber Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen.