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BAföG, Hartz-IV, Mindestlohn - Änderungen ab August

Das Meister-Bafög wurde reformiert.  Foto: Susann Prautsch
Das Meister-Bafög wurde reformiert. Foto: Susann Prautsch

In vielen Bereichen treten zum August neue Regeln in Kraft. So dürfen sich Auszubildende sowie Schüler und Studierende über höhere BAföG-Sätze freuen. Für Hartz-IV-Empfänger gibt es eine Rechtsvereinfachung und Internet-User können sich ihre Hardware unabhängig ihres Providers aussuchen. Ein Überblick:

MEISTER-BAFÖG: Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Fachwirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, erhält ab 1. August mehr Unterstützung. Beim "Meister-BAföG" erhöhen sich nach Angaben der Bundesregierung nicht nur die Fördersätze, sondern auch die Zuschussanteile. Auch Bachelorabsolventen können "Meister-BAföG" erhalten, wenn sie den Meister machen und später einen Handwerksbetrieb leiten wollen.

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BAFÖG: Zum Wintersemester 2016 steigen für Schüler und Studierende die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich erhalten, weil auch der Wohngeldanspruch überproportional von bisher 224 Euro auf 250 Euro steigt. Durch höhere Freibeträge für das Elterneinkommen können zusätzlich etwa 110 000 Schüler und Studierende BAföG erhalten.

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QUALIFIZIERUNG: Für gering qualifizierte Beschäftigte soll es bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt geben. Ab 1. August können sie eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten, wenn sie einen Berufsabschluss nachholen. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse bei Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.

SOZIALRECHT: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig für zwölf Monate bewilligt. Ziel der Rechtsvereinfachung für die Grundsicherung ist nach Angaben der Bundesregierung, Leistungsberechtigten schneller und einfacher Klarheit über ihre Ansprüche zu geben. Langzeitarbeitslose können zudem für drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung ausüben; mehr Wohnungen können im Rahmen der Grundsicherung als angemessen bewertet werden; Auszubildende können aufstockend Arbeitslosengeld II beziehen; hat jemand einen Job gefunden, können die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sechs Monate weiter bewilligt werden.

PSYCHIATRIE: Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wird auf gravierende Fälle beschränkt. Bei weniger schwerwiegenden soll eine unverhältnismäßig lange Unterbringung vermieden werden. Um sich selbst bestätigende Routinebegutachtungen zu vermeiden, schreibt das Gesetz den Wechsel von Gutachtern vor.

FREIE ROUTERWAHL: Internet-Provider können ihren Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Ab 1. August haben Nutzer freie Gerätewahl. Laut der Verbraucherzentrale Brandenburg dürfen Verbraucher von ihrem Telekommunikationsunternehmen also nicht mehr dazu gezwungen werden, für den Internetanschluss ein bestimmtes Endgerät zu nutzen.

MINDESTLOHN: Im Elektrohandwerk gilt künftig ein höherer Mindestlohn. Am 1. August steigt in dieser Branche die Lohnuntergrenze in Ostdeutschland von 9,35 Euro auf 9,85 Euro und von 10,10 Euro auf 10,35 Euro in Westdeutschland. Ab dem 1. Januar 2018 gilt dann für alle im Elektrohandwerk tätigen Arbeitnehmer ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn von 10,95 Euro. Das Elektrohandwerk beschäftigt etwa 41 500 Menschen.

Mit Hilfe der dpa

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