Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.986,40
    +211,02 (+0,56%)
     
  • Gold

    2.406,70
    +8,70 (+0,36%)
     
  • EUR/USD

    1,0661
    +0,0015 (+0,14%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.493,47
    +1.011,50 (+1,70%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.385,90
    +73,27 (+5,81%)
     
  • Öl (Brent)

    83,24
    +0,51 (+0,62%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.282,01
    -319,49 (-2,05%)
     

Baerbock: Der Mensch gehört nicht dem Staat

BERLIN (dpa-AFX) - In der Bundestagsdebatte über eine Reform der Organspende hat die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock für eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft als echten Fortschritt geworben. Sie wies das Argument von Anhängern einer Widerspruchslösung zurück, dass sich an der Spendebereitschaft durch diese Entscheidungslösung nichts ändern würde. So solle ein Onlineregister geschaffen werden, in dem die Entscheidung über eine Organspende registriert würde, sagte Baerbock am Donnerstag im Plenum. Ärzte im Krankenhaus könnten sofort auf das Register zugreifen. "Damit ändert sich an dem Hauptproblem, nämlich dass zu wenig gemeldet und transplantiert wird, wirklich in der Realität etwas", sagte Baerbock.

"Wir stimmen hier heute über eine hochethische Frage ab, nämlich: Wie kommen wir zu mehr Transplantationen? Wie retten wir mehr Leben?", sagte Baerbock. "Wir stimmen aber auch darüber ab: Wem gehört der Mensch? In unseren Augen gehört er nicht dem Staat, nicht der Gesellschaft, er gehört sich selbst."

Die Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder als Organspender gilt, außer man widerspricht. Sonst wäre noch bei Angehörigen nachzufragen, ob sie einen Widerspruch des Verstorbenen kennen. Der alternative Vorschlag Baerbocks und anderer Abgeordneter zur Stärkung der Entscheidungslösung sieht vor, dass die Bürger regelmäßig Hinweise zur Organspende bekommen, etwa bei der Verlängerung eines Personalausweises oder beim Hausarzt.