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Baerbock zu Infektionsschutzgesetz: Soziale Kontakte gewährleisten

BERLIN (dpa-AFX) - Grünen-Chefin Annalena Baerbock fordert, dass das Infektionsschutzgesetz nach seiner Überarbeitung ein Minimum an zwischenmenschlichen Kontakten und Bewegungsfreiheit gewährleisten muss. Es müsse deutlich sein, dass "ein Mindestmaß an sozialen Kontakten und ein Verlassen der eigenen Wohnung immer" möglich sei, sagte Baerbock am Montag in Berlin. Zudem müssten die Einschränkungen begründet und immer auch befristet sein.

Am Mittwoch wollen Bundestag und Bundesrat Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschließen. Die Religions- und Versammlungsfreiheit dürfe laut Baerbock nicht pauschal, sondern nur im Einzelfall eingeschränkt werden. "Ansonsten ist das Ganze nicht gerichtsfest. Und es helfen uns die besten Maßnahmen und Vorkehrungen nicht, wenn sie dann immer wieder von Gerichten gekippt werden." Auch für eine Verankerung von Kinderrechten sprach sie sich aus.

Auf die Frage, ob vor den Abstimmungen über das Infektionsschutzgesetz massenweise kritischer Spam-E-Mails sogenannter "Querdenker" bei ihr einliefen, wie das bei anderen Bundestagsfraktionen der Fall sei, bestätigte Baerbock, dass auch ihr Bundestagsbüro massiv betroffen sei. Wenn Bürger und Bürgerinnen sagten, "das passt uns nicht", sei auch das ein Element der Demokratie. Es seien aber immer dieselben Textbausteine. "Deswegen gibt es eine Antwort, aber auch nicht Tausende von Antworten", sagte Baerbock.

Für Mittwoch haben Gegner der Corona-Einschränkungen Demonstrationen am Vormittag vor dem Reichstagsgebäude und in der Umgebung angemeldet.