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Baden-Württembergs AfD-Fraktion zieht vor Verfassungsgericht

STUTTGART (dpa-AFX) - Die baden-württembergische AfD-Fraktion zieht wegen der grün-schwarzen Schuldenpolitik in der Pandemie gegen Landtag und Landesregierung vor das Verfassungsgericht. Wegen der im Oktober 2020 erfolgten Feststellung einer Naturkatastrophe sei eine Klage eingegangen, teilte das Verfassungsgericht am Montag mit. Darin beanstandet die AfD Gesetzesbeschlüsse vom 14. Oktober, die aus ihrer Sicht das Budgetrechts des Landtags verletzen.

Damals hatte der Landtag mit grün-schwarzer Mehrheit einen zweiten Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung in Milliardenhöhe beschlossen. Das Parlament stimmte auch zu, die Corona-Krise als Naturkatastrophe zu bezeichnen. Eigentlich darf das Land wegen der Schuldenbremse grundsätzlich keine Kredite aufnehmen. Für Naturkatastrophen gibt es aber eine Ausnahme.

Es gebe kein Katastrophenkreationsrecht, erklärte ein Sprecher der AfD-Fraktion der dpa. Mit dem Nachtragshaushalt sei die Verfassung gefährdet und verletzt worden. Zudem beklagt die AfD eine Zweckentfremdung der Mittel. Mit einer einstweiligen Anordnung wolle die Fraktion erreichen, dass das Land keine weiteren Schulden aufnehme.

Der Verfassungsgerichtshof teilte mit, dass er der Landesregierung und dem Landtag in einem ersten Schritt Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag geben werde.