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Baden-Württemberg für kürzere Quarantänezeiten und gegen Lockerungen

STUTTGART (dpa-AFX) - Die baden-württembergische Landesregierung hat sich mit Blick auf die Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag für bundesweit kürzere Quarantänezeiten ausgesprochen. Das Robert Koch-Institut (RKI) habe bestätigt, dass die Omikron-Variante des Coronavirus weniger lange ansteckend sei als die Delta-Variante, sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. "Dementsprechend sind bundeseinheitliche verkürzte Isolations- und Quarantänezeiten mit Blick auf die notwendige Entlastung der kritischen Infrastruktur angemessen und richtig." Diese sollten zügig umgesetzt werden.

Für alle weiteren Maßnahmen gelte: "Es ist keine Zeit für Lockerungen." Im Südwesten gebe es bereits weitgehende Kontakt- und Zugangsbeschränkungen mit 2G Plus (geimpft und getestet oder genesen und getestet) in vielen Bereichen. Diese Schutzmaßnahmen seien weiter dringend geboten, sagte die Sprecherin. "Wir müssen davon ausgehen, dass die Fallzahlen mit der zunehmen Ausbreitung von Omikron wieder deutlich ansteigen."

Bund und Länder wollen am Freitag über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Pandemie beraten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Quarantäneregeln angesichts der Ausbreitung der neuen Corona-Variante Omikron ändern. Am Mittwoch konkretisierte er seine Vorstellungen: Für die allgemeine Bevölkerung soll demnach gelten, dass man nach sieben Tagen aus einer Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten oder aus einer Isolation wegen einer eigenen Infektion heraus kann. Bedingung ist aber ein anschließender negativer PCR-Test oder ein "hochwertiger" Antigen-Schnelltest. Nach zehn Tagen soll die Absonderung auch ohne Test enden.

Für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur etwa auch in Kliniken und Pflegeheimen soll gelten: Kontaktpersonen können nach fünf Tagen mit obligatorischem PCR-Test aus der Quarantäne heraus, Erkrankte nach sieben Tagen ebenfalls nur mit PCR-Test aus der Isolation. Generelle Bedingung soll demnach zusätzlich sein, dass man zuvor mindestens 48 Stunden frei von Krankheitssymptomen war.