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Ausnahmen für Geimpfte: FDP-Vize Thomae warnt vor Neid-Debatte

BERLIN (dpa-AFX) - Die wegen der Corona-Pandemie eingeführten Einschränkungen der Grundrechte müssen für Geimpfte nach Ansicht von FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae schneller wieder aufgehoben werden. "Während es Union und SPD bei den Änderungen im Infektionsschutzgesetz sehr eilig hatten, lässt sich die Regierung nun viel Zeit, die Ausnahmen von Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene per Rechtsverordnung zu formulieren", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Er hätte sich gewünscht, dass dies bereits im Infektionsgesetz, das vergangene Woche erneut geändert worden war, gleich mit geregelt worden wäre.

Vor allem die Kontakteinschränkungen könnten etwa für alte Menschen und für Kinder eine erhebliche Belastung darstellen. "Besonders beschämend" sei, dass die Bundesregierung die Diskussion über die Ausnahmen für Geimpfte und Genesene offensichtlich möglichst lange hinausschieben wolle, sagte Thomae. Bis Dienstag waren 7,3 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft.

Wer eine Besserstellung für Geimpfte und Genesene als ungerecht empfinde und hier von einer Privilegierung spreche, habe ein merkwürdiges Rechtsverständnis, sagte Thomae. "Tatsächlich entspringt dieses Verlangen einem reinen Neidgefühl, denn die noch nicht Geimpften hätten keinerlei Vorteil von einer derartigen Scheinsolidarität", fügte er hinzu.

Das Bundeskabinett will in der kommenden Woche Regeln zu möglichen Erleichterungen für Corona-Geimpfte auf den Weg bringen. Bayern und Hessen werden vollständig Geimpfte und negativ Getestete künftig in einigen Lebensbereichen gleichstellen.

Laut einem Eckpunktepapier der Bundesregierung vom Wochenende könnten Geimpfte und Genesene etwa beim Zugang zu Geschäften und Dienstleistungen wie Friseuren dieselben Ausnahmen bekommen, die für negativ Getestete gelten. Bei der Einreise aus dem Ausland könnte zudem in den meisten Fällen die Quarantäne wegfallen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Bundesrat am 28. Mai über die geplante Verordnung entscheiden könnte.