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Ausnahmen von Bundes-Notbremse auch in Berufsausbildung

BERLIN (dpa-AFX) - Wie für Hochschulen sind auch für die Berufsausbildung Ausnahmen von den strengen Bundes-Notbremse-Regeln geplant. Darauf wies Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) am Montag hin. Nicht alle Lehr- und Ausbildungsveranstaltungen ließen sich digital durchführen, manches müsse in Präsenz durchgeführt werden, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. "Gerade in der dualen Berufsausbildung spielen die praktischen außer- und überbetrieblichen Lernorte eine zentrale Rolle für das Lernen und den Erfolg." Ziel sei es, dass unbedingt erforderliche praktische Präsenzformate durchgeführt werden könnten.

Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums sind im Zuge einer geplanten Konkretisierung der Notbremse-Regeln im Infektionsschutzgesetz entsprechende Änderungen für den Bereich Berufsausbildung vorgesehen. Zuvor war bereits bekannt geworden, dass dies auch für den Hochschulbereich geplant ist. Hintergrund war Kritik aus den Ländern und aus dem Bildungsbereich, dass die in der Notbremse vorgesehen Regeln für Schulen zum Umschalten auf "Wechselunterricht" ab einer Inzidenz von 100 und zum Verbot von "Präsenzunterricht" ab 165 nicht so einfach auf andere Bereiche übertragen werden könnten.

Länder und Hochschulen hatten kritisiert, dass eine Komplettschließung und Umstellung auf Distanzlehre in Studiengängen mit viel Praxisbezug und Laborarbeit kaum möglich sei, etwa im Medizinstudium oder auch im Sportstudium. Nun soll es entsprechende Ausnahmen für die Hochschulen und auch für die Berufsausbildung in praktischen Ausbildungsbereichen geben.