Werbung
Deutsche Märkte schließen in 6 Stunden 31 Minuten
  • DAX

    17.968,89
    +108,09 (+0,61%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.970,98
    +34,13 (+0,69%)
     
  • Dow Jones 30

    38.239,98
    +253,58 (+0,67%)
     
  • Gold

    2.316,30
    -30,10 (-1,28%)
     
  • EUR/USD

    1,0672
    +0,0016 (+0,15%)
     
  • Bitcoin EUR

    61.996,94
    +174,07 (+0,28%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.393,47
    -21,29 (-1,50%)
     
  • Öl (Brent)

    82,61
    +0,71 (+0,87%)
     
  • MDAX

    26.553,94
    +264,21 (+1,00%)
     
  • TecDAX

    3.251,82
    +34,87 (+1,08%)
     
  • SDAX

    14.175,87
    +122,62 (+0,87%)
     
  • Nikkei 225

    37.552,16
    +113,55 (+0,30%)
     
  • FTSE 100

    8.043,24
    +19,37 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.065,41
    +25,05 (+0,31%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.451,31
    +169,30 (+1,11%)
     

Ausländische Quellensteuer

Anleger, die ausländische Aktien in ihrem Depot haben, müssen für Dividendenausschüttungen dieser Gesellschaften häufig ausländische Quellensteuer abführen. Sofern Deutschland mit dem betreffenden Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, wird die Höhe der Quellensteuer durch dieses Abkommen begrenzt. Anleger können sich den Teil der ausländischen Quellensteuer, der die durch das Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Höhe überschreitet, vom jeweiligen ausländischen Staat wieder zurückerstatten lassen. Dadurch soll eine übermäßige Steuerbelastung für den Anleger vermieden werden.

Erhält ein deutscher Aktionär beispielsweise eine Dividendenzahlung in Höhe von 10.000 Euro von einer Schweizer Aktiengesellschaft, so wird in der Schweiz zunächst eine Quellensteuer in Höhe von 35 Prozent oder 3.500 Euro einbehalten. Da Deutschland jedoch ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat, ist die für deutsche Anleger in der Schweiz  zu entrichtende Quellensteuer auf 15 Prozent beschränkt. In dem genannten Beispiel entspricht dies einem Betrag von 1.500 Euro. Die Differenz zwischen dem zunächst einbehaltenen Betrag von 3.500 Euro und der eigentlichen Steuerpflicht in der Schweiz in Höhe von 1.500 Euro beträgt 2.000 Euro. Diesen Betrag können sich deutsche Anleger durch Antrag bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern erstatten lassen. Die restliche ausländische Quellensteuer in Höhe von 1.500 Euro wird mit der in Deutschland zu zahlenden Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent verrechnet und kann im Rahmen der deutschen Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.